Beschlussempfehlung:
Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht
über die gemäß
§ 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2014 wird zur Kenntnis
genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird
empfohlen.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die
Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den
Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2013 nach 2014
übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2013 keinerlei Einfluss auf
das Jahresergebnis. 2014 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen,
wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2014 ergeben kann. Die
Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.
Die von 2013 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2014 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
2.082.015,87 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2014 |
2.082.015,87 € |
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AUSZAHLUNGEN AUS
LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT |
3.129.748,03 € |
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
5.794.574,19 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2014 |
8.924.322,22 € |
Eine Gesamtübersicht der zu
übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der
Anlage beigefügt. Da zum 01.01.2014 die bisherige Finanzsoftware „KiRP“ durch
die neue Software „SAP“ abgelöst wird, sind in der Übersicht sowohl die KiRP-
als auch die SAP-Konten enthalten.