Betreff
Entsendung von Vertretern des Rhein-Kreises Neuss in die Gesellschafterversammlung der IRR-Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH
Vorlage
61/3066/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH – zu entsenden:

 

  1. Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Kreisbediensteter (§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW)
  2.  
  3.  

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss tritt mit Datum vom 07.03.2014 der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH – als Gesellschafter bei. Den Grundsatzbeschluss zum Beitritt des Rhein-Kreises neuss zur IRR GmbH fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2013.

 

Die Aufgaben und Kompetenzen der Gesellschafterversammlung sind in § 16 des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages festgelegt.

Gemäß § 16 Abs. 7 ist jeder kommunale Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der IRR GmbH zu entsenden.