Betreff
Kreishaushalt 2014/2015: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
20/3079/XV/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

 

Das Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 04.11.2013 eingeleitet und auf der Kämmerer-Tagung am 17.12.2013 sowie auf einer weiteren Bürgermeisterkonferenz am 12.02.2014 fortgesetzt.

 

Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW werden die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Städten und Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Es sind keine schriftlichen Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingegangen.

 

Im Übrigen bittet die Stadt Korschenbroich darum, bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2014/2015 die Abschlagszahlungen auf die Kreisumlage für 2014, einschließlich der Kreisumlage Jugendamt, abweichend von der gesetzlichen Regelung (§ 56 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW) aufgrund der Umlagegrundlagen für 2014 und des Hebesatzes für 2014 festzusetzen, da dies für die Stadt Korschenbroich die günstigere Regelung ist.