Betreff
Pachtvertrag Jugend- und Familienzeltplatz Kerpen/Eifel (Verlängerung)
Vorlage
51/432/2008
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Im Jahre 1980 schloss der damalige Kreis Neuss einen Pachtvertrag mit der Ortsgemeinde Kerpen/ Eifel über ein Gelände von 2,4 ha zum Betrieb eines Jugend- und Familienzelt-platzes. Der Pachtvertrag wurde für die Dauer von 30 Jahren geschlossen und endet zum 31.12.2009. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Ablauf des Vertrages. In den Jahren 1981/ 1983 plante und errichtete der Kreis Neuss auf dem Gelände mit einem Aufwand von 250.000,00 DM zwei Holzblockhäuser mit Sanitäreinrichtungen sowie Lager- und Versorgungsräumen. Die jährliche Pacht wurde seinerzeit mit 600,00 DM bzw. 306,00 € festgesetzt. 1984 fand die erste Belegung in den Sommerferien durch eine Gruppe des Kreisjugendamtes statt. Seither wird der Platz selbstgenutzt für Zeltlager des Kreisjugend-amtes, unter anderem auch für internationale Begegnungen, aber auch an Jugend- und Familiengruppen sowie an Schulklassen vermietet. Den Mietergruppen wird eine Über-nachtungsgebühr von 3,00 € sowie die Kosten verbrauchter Energie in Rechnung gestellt. Über die Ausstattung des Platzes sowie zu den Freizeitmöglichkeiten in Kerpen und Umgebung liegt bei der heutigen Ausschusssitzung ein Faltblatt vor. Ebenso ist eine Auf-stellung über die in den letzten Jahren erzielten Erlöse aus der Vermietung beigefügt.

Die Belegung des Zeltplatzes erfolgt in den Monaten Mai bis September. Beliebt sind vor allem die Ferienzeiten sowie die verlängerten Wochenenden im Mai und Juni. Es sind vor allem Stammgruppen aus dem Kreis, aber auch aus anderen Kommunen der Region sowie

vereinzelt aus benachbarten Bundesländern, die zu festen Zeiten den Platz immer wieder gerne buchen und für eine kontinuierliche Vermietungsquote sorgen. Das Ergebnis für 2008 war deutlich besser als in den Jahren zuvor. Auch für 2009 liegen schon verbindliche Belegungsverträge vor.

Der Jugend- und Familienzeltplatz zeichnet sich durch seine naturnahe Lage aus und ermöglicht den Gruppen viel Bewegung und Erlebnis.

Die Verwaltung und Pflege des Platzes vor Ort und der Sanitäreinrichtungen, Empfang der Gruppen sowie technische Unterweisung in der Handhabung der Warmwasserbereitung in den Duschen, werden durch eine Platzwartin vorgenommen. Die Einrichtungen sind in einem guten Pflegezustand, so dass die weitere Nutzung als Jugendhilfeeinrichtung für 15 bis 20 Jahren möglich wäre. Gleichwohl stehen substanzerhaltende Maßnahmen an: Erneuerung einer „Waldtreppe“ vom unteren Gelände hinauf zu den Holzhäusern sowie Holzschutzanstrich und Teilerneuerung der Sanitäranlagen.

Der Ortsgemeinderat von Kerpen hat im Mai 2008 entschieden, den Pachtvertrag weiterzu-führen, jedoch nicht in der bisherigen, langfristigen Form, sondern mit der Möglichkeit einer jährlichen Kündigung. Dies kommt nach Prüfung durch das Rechtsamt des Kreises einer frist-gemäßen Kündigung des bisherigen Vertrages durch den Verpächter gleich. Den jährlichen Pachtzins will die Ortsgemeinde Kerpen ab 2010 mit 600,00 €  festsetzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieser in den vergangenen 30 Jahren nicht angehoben wurde.

Angesichts der bevorstehenden Investitionen ist es natürlich problematisch, einen Pachtvertrag mit einer nur jeweils einjährigen Sicherheit zu schließen. In mehreren Gesprächen und mit Schreiben vom 07.10.2008 wurde der Ortsbürgermeister daher gebeten, sich für eine Bindung von 5 Jahren, mindestens jedoch 3 Jahren einzusetzen. Am 23.10.2008 wollte der Ortsgemeinderat Kerpen sich mit dieser Angelegenheit erneut befassen. Über das Ergebnis wird in der Ausschusssitzung ergänzend informiert.