Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmt der Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Neuss, der Stadt Korschenbroich und der Stadt Kaarst in die als Anlage beigefügte Fassung gem. § 15 Absatz 1 der vorgenannten Satzung zu.
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Neuss, der Stadt
Korschenbroich und der Stadt Kaarst hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2014
einstimmig die Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes beschlossen.
Gemäß § 15 Absatz 1 dieser Satzung bedarf die Satzungsänderung der Zustimmung
der Vertretungen der Verbandsmitglieder (Kreistag des Rhein-Kreises Neuss, Räte
der Städte Neuss, Korschenbroich und Kaarst).
Anlass für die
Satzungsänderung ist eine Änderung des § 5 Abs. 1 über die Zusammensetzung der
Verbandsversammlung mit dem Ziel das Gremium von 50 auf 36 Mitglieder zu
verkleinern. Die mit den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmte und im
Verwaltungsrat der Sparkasse Neuss vorgestellte Verkleinerung erfolgt aus
folgenden Gründen:
1.
Im Zuge der
Aufnahmen der Stadtsparkassen Korschenbroich und Kaarst wurde das Gremium
vergrößert. Da zum Ende der laufenden Wahlperiode auch die befristete
Sondergenehmigung über die Größe des Verwaltungsrates ausläuft, ist eine
Verkleinerung der Verbandsversammlung zum gleichen Zeitpunkt angemessen.
Gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Größe der Verbandsversammlung gibt es
nicht.
2.
Durch eine
Verkleinerung des Gremiums können Kosten und Aufwand reduziert werden.
3.
Bei einer Größe
von 36 Mitgliedern lassen sich die Beteiligungsquoten der einzelnen Mitglieder
des Sparkassenzweckverbandes, wie in der nachfolgenden Übersicht verdeutlicht,
auch in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung gut abbilden.
|
Mitglieder in der ZVV |
Beteiligung am Zweckverband |
rechnerischer Stimmenanteil in der
Verbandsversammlung |
|
bisher |
neu |
|||
Stadt Neuss |
25 |
18 |
50,00 % |
50,00 % |
Rhein-Kreis Neuss |
20 |
13 |
34,53 % |
36,11 % |
Stadt Korschenbroich |
2 |
2 |
5,73 % |
5,56 % |
Stadt Kaarst |
3 |
3 |
9,74 % |
8,33 % |
Im Zuge der Satzungsänderung
werden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die durch die seit dem
Zeitpunkt der letzten Satzungsänderung erfolgten Novellierungen des
Sparkassengesetzes NRW sowie die inzwischen vollständig vollzogenen Aufnahmen
der Stadtsparkassen Korschenbroich und Kaarst-Büttgen notwendig sind.