Betreff
Wahl der Mitglieder für das Kuratorium der Stiftung Rheinisches Schützen-Museum mit Joseph Lange Schützenarchiv
Vorlage
40/061/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, für die laufende Wahlperiode

 

1.       Dezernent Lonnes

          (§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW)

2.       …………………………………………………………………………………..

 

als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in das Kuratorium zu entsenden.


Sachverhalt:

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Rheinisches Schützen-Museum Neuss mit Joseph Lange Schützen-Archiv besteht das Kuratorium aus mindestens drei und höchstens acht Mitgliedern. Gemäß § 6 Abs. 2 werden zwei Mitglieder vom Rhein-Kreis Neuss entsandt. Die übrigen Mitglieder des Kuratoriums werden durch den Vorstand berufen.

Nach Maßgabe von § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 5 der Kreisordnung NRW werden Vertreter des Kreises in Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Ist mehr als ein Vertreter zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen. Diese Bestimmung gilt auch für die Besetzung des Stiftungsrates der „Stiftung Rheinisches Schützen-Museum mit Joseph Lange Schützenarchiv“.

Dem Kuratorium gehörten bisher Kulturdezernent Tillmann Lonnes und KTA Willy Lohkamp als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss an.