Betreff
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland in 2015 - Anträge des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/3139/XV/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Handreichung des Landschaftsverbandes (LVR) für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln mit Stand vom 24.5.2013, welche mit der Niederschrift der letzten Kulturausschusssitzung versandt wurde, tritt für das Förderjahr 2015 in Kraft. Diese konkretisiert und erweitert in Teilen die Anzeige- und Mitwirkungspflicht der Projektträger sowie der Mitgliedskörperschaften. So bestätigt der Projektträger mit seiner Unterschrift, dass die Beantragung, die Durchführung sowie der Abschluss des Projekts gemäß den Maßgaben und Zielen der Regionalen Kulturförderung des LVR erfolgen und diesen entsprechen. Ferner ist die Mitgliedskörperschaft verpflichtet, eine projektbezogene Stellungnahme zum Antrag abzugeben. Hierfür wurden seitens des Landschaftsverbandes Rheinland die Antragsformulare überarbeitet.

 

Für 2015 besteht die Möglichkeit, bis zum 30.04.2014 Anträge im Rahmen der Regionalen Kulturförderung beim LVR zu stellen.

 

Die Mitgliedskörperschaft ist nach der Handreichung insbesondere verpflichtet, die politische Vertretung der Mitgliedskörperschaft durch die Verwaltung über die beim LVR eingereichten Anträge zu informieren. Dem kommt der Rhein-Kreis Neuss weiterhin durch Information des Kulturausschusses nach.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung über die gestellten Anträge berichten.