Betreff
Aufsichtsrat der Kreiswerke GmbH
Vorlage
III/026/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag, folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den Aufsichtsrat Kreiswerke Grevenbroich GmbH zu wählen.

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Persönlicher Stellvertreter

Fraktion

1.

Landrat Petrauschke

(§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW)

Allg. Vertreter Steinmetz

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

16.

 

 

 

17.

Vorschlag der Stadt Mönchengladbach

 

 

 

Zum Aufsichtsratsvorsitzenden wird bestimmt:                  

Zum stellv. Aufsichtsratsvorsitzenden wird bestimmt:                        

 

2.         Der Aufsichtrat der Kreiswerke Grevenbroich GmbH mit Ausnahme des von der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitgliedes soll zugleich die Aufgaben des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH wahrnehmen.

 


Sachverhalt:

Bei der Kreiswerke Grevenbroich GmbH ist gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages ein Aufsichtsrat einzurichten. Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter sowie die weiteren Aufsichtsratsmitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter werden vom Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gewählt. Bislang gehörten dem Aufsichtsrat gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages neben dem Landrat bzw. dessen Vertreter im Amt 15 Kreistagsabgeordnete und deren persönliche Vertreter an. Daneben bestand ein Entsenderecht für die Stadt Neuss von zwei Aufsichtsratsmitgliedern und für die Stadt Mönchengladbach von einem Aufsichtsratsmitglied.

 

In dem zwischen der Stadt Neuss und der Kreiswerke Grevenbroich GmbH geschlossenen neuen Konzessionsvertrag ist ein Entsenderecht für die Stadt Neuss in den Aufsichtsrat der Kreiswerke Grevenbroich GmbH nicht mehr vorgesehen.

 

Der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises ist gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.

 

Der Aufsichtsrat bildet einen Beirat für Naherholung, dessen Zusammensetzung durch den Aufsichtsrat aus dessen Mitte unmittelbar bestimmt wird.

 

Die Mitglieder des Aufsichtrates der Kreiswerke Grevenbroich GmbH sind zugleich Mitglieder des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH, mit Ausnahme des von der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitgliedes.