Betreff
Digitalfunk
Vorlage
32/3155/XV/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss bildet gemeinsam mit den Städten Düsseldorf und Mönchengladbach sowie den Kreisen Mettmann und Viersen den sogenannten Netzabschnitt 28.1 und somit die „Speerspitze“ im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei der Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Nordrhein-Westfalen.

 

Zum Stand der Einführung des Digitalfunks für die nichtpolizeilichen BOS in Nordrhein-Westfalen wird auf den als Anlage beigefügten 6. Sachstandsbericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) vom 05.12.2013 verwiesen.

 

Die integrierte Leitstelle für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz des Kreises ist mit der erforderlichen Technik zum Betrieb des Digitalfunks ausgestattet; es fehlt noch die von Seiten des Landes herzustellende redundante Anbindung der Leitstelle an das Basisnetz. Wie dem 6. Sachstandsbericht des MIK NRW zu entnehmen ist, kann damit realistischer Weise nicht vor dem Jahr 2015 gerechnet werden. Die redundante Anbindung der Leitstelle an das Basisnetz ist zwingende Voraussetzung für den Beginn des operativ-taktischen Wirkbetriebes.

 

Im Rahmen der Einführung des Digitalfunks hat der Kreis auch die sogenannte „Vorhaltende Stelle“ eingerichtet, deren Aufgabe es unter anderem ist, die von den Städten, Gemeinden und Hilfsorganisationen beschafften digitalen Endgeräte zu programmieren und zu warten, Sicherheitskarten, ohne die digitale Endgeräte nicht nutzbar sind, zu beschaffen und Ersatzkarten vorzuhalten, bei der Planung und Umsetzung des Einbaus digitaler Endgeräte in Einsatzfahrzeuge zu unterstützen sowie digitale Endgeräte für den Spitzenbedarf vorzuhalten.