Betreff
Anträge der Musikschule Rhein-Kreis Neuss im Rahmen des Förderprogramms "Kultur macht stark"
Vorlage
40/3168/XV/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2013 bis 2017 mit dem Programm „Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung“ außerschulische oder außerunterrichtliche Maßnahmen kultureller Bildung, die von lokalen Bündnissen vor Ort geplant und durchgeführt werden. Das Programm unterstützt bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Damit will das BMBF einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

 

Umgesetzt wird das Förderprogramm gemeinsam mit 35 bundesweiten Verbänden und Initiativen, die dafür in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurden. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen alle künstlerischen Sparten und Kulturformen sowie interdisziplinäre Angebote und werden durch die 35 Verbände und Initiativen präzisiert.

 

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) verfolgt mit seinem Konzept „MusikLeben!“ das Ziel, dass sich lokale Bündnisse für Bildung konstituieren und zielgruppenorientierte musikalische Bildungsmaßnahmen entwickeln.

 

Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von mindestens drei lokalen Bündnispartnern erforderlich. Antragsteller und federführender Bündnispartner bei MusikLeben!-Anträgen muss eine öffentliche Musikschule sein.

 

Die Musikschule Rhein-Kreis Neuss hat mit Datum vom 7.4.2014 mit dem Titel „Klangbrücke – Musik verbindet alle Kinder“ für den Förderzeitraum vom 21.09.2014 – 31.12.2015 mit der Kita Jüchen-Garzweiler und dem dortigen Förderverein einen Antrag auf Förderung gestellt. Zielgruppe ist eine Gruppe von 15 Kindern.

 

Ein zweiter Antrag wurde für 30 Kinder des Montessori-Kinderhauses in Jüchen gestellt, die in zwei Gruppen unterrichtet werden sollen.

 

Vermittelt werden sollen Grunderfahrungen im gemeinsamen Singen und Sprechen, elementares Instrumentalspiel, Bewegung und Tanz sowie erste Wahrnehmungsschulungen und Klangerlebnisse in spielerischer Form in zwei Unterrichtseinheiten pro Woche.

 

Beantragt wurden für die beiden Projekte rund 37.000,- €. Erstattet werden im Rahmen des Projekts die Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben. Die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht. Als Eigenanteile sind die Bündnisse gefordert, insbesondere die Organisation der Maßnahme vorzunehmen. Diese wird vom hauptamtlichen Personal der Musikschule durchgeführt.

 

In einem ersten Schritt werden die Anträge vom Projektbüro auf Einhaltung der formalen Kriterien überprüft und anschließend werden diese im VdM einem Auswahlgremium zur Bewertung vorgelegt. Über die Anträge ist noch nicht entschieden worden.

 

Vermittelt werdRhein-Kreis Neuss plant zunächst den Start mit den beiden Einrichtungen und bei Erfolg eine Ausweitung des Projekts in 2015.