Betreff
Wahl der Mitglieder der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter
Vorlage
53/037/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag bestellt die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter.

 

Lfd. Nr.

Mitglied

1. stv. Mitglied

2. stv. Mitglied

Fraktion

1.

Hans-Jürgen Petrauschke

Allg. Vertreter Steinmetz

2.

 

als Vorsitzender des Sozial- u. Gesundheitsausschusses

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein Westfalen vom 17.12.1997, § 24 und des Landespflegegesetzes (PfG) vom 19.03.1996, § 5 die Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter einberufen.

 

Der Kreistag bestellt den Vorsitz der Konferenz. Den Vorsitz soll eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kommune mit Wahlamt führen. Gemäß der Geschäftsordnung der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter führt der Landrat oder eine von ihm benannte Person in den Sitzungen den Vorsitz.

 

Ferner wurde geregelt, dass pro Kreistagsfraktion jeweils ein Mitglied in die Konferenz entsandt wird. Den Fraktionen wird ferner empfohlen, einen oder zwei Vertreter zu benennen. Die Vorsitzende / Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses bzw. eine Stellvertretung ist ebenfalls Mitglied der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter.

Die Fraktionen bestimmen ihren Vertreter und entsenden ihn in die Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter. Des Weiteren benennen sie einen 1. sowie 2. Stellvertreter. Die Vorsitzende / Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses ist automatisch Mitglied der Konferenz.