Betreff
Schulausschuss
Vorlage
40/034/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag beschließt, in den Schulausschuss …. ordentliche und …. stellvertretende Mitglieder zu wählen.

 

  1. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstim­mig, folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Schulausschusses zu bestellen mit der Maßga­be, dass die stellvertretenden Ausschussmitglieder jeder Frak­tion in der Reihenfolge der nachstehenden Auflistung unter Beachtung des § 28 der Ge­schäftsordnung des Kreistages zur Vertretung der ordentlichen Ausschussmit­glieder ihrer Fraktion berufen sind:

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Von der          Fraktion wird bestimmt zum Ausschussvorsitzenden:
    Kreistagsabgeordnete(r):              
    Von der         Fraktion wird bestimmt zum stellvertretenden Ausschussvor­sitzenden:
    Kreistagsabgeordnete(r):    

 

  1. Der Kreistag beschließt, folgende Geistliche als beratende Mitglieder gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz zu berufen:

 

          a)       Katholische Kirche

                   Mitglied: Herr Michael Wittenbruch

                   Stellvertreter: Kreisdechant Msgr. Guido Assmann

 

          b)       Evangelische Kirche

                   Mitglied: Pfarrer Ralf Laubert

                   Stellvertreter: Pfarrer Detlef Faber


Sachverhalt:

Nach § 85 Schulgesetz ist ein Schulausschuss zu bilden, der sich nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammensetzt. Je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.

 

Für die katholische Kirche wurde Herr Michael Wittenbruch, Neuss, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Kreisdechant Msgr. Guido Assmann, Neuss. Die evangelische Kirche hat Herrn Pfarrer Ralf Laubert, Neuss, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Pfarrer Detlef Faber.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 35 Abs. 3 KrO NW.