Betreff
Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/3186/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

(1)  Der Rhein-Kreis Neuss setzt sein Migrantenstipendium fort und wird auch weiterhin einen Stipendiaten/eine Stipendiatin im Jahr mit 300 € monatlich fördern. Die Auswahl der Stipendiaten soll auch weiterhin durch eine Jury erfolgen.

 

(2)  Es wurden folgende Vergabekriterien festgelegt:

- gutes bis sehr gutes Abitur
- seit mindestens drei Jahren Schulbesuch im Rhein-Kreis Neuss
- im Rhein-Kreis Neuss leben
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sein
- Einwanderung ohne deutsche Staatsbürgerschaft
- Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder anstreben.




 


Sachverhalt:

Im Rahmen seiner familienpolitischen Entwicklungsförderung hat der Rhein-Kreis Neuss 2009 ein Migrantenstipendium eingerichtet, um jungen Menschen, die unter schwierigen Startbedingungen erfolgreich zum Abitur gelangt sind, ein Studium zu ermöglichen. Bereits im darauf folgenden Jahr wurde das Stipendium mit dem Förderprogramm des Landes zusammengeführt, so dass für die pro Jahr eingeplanten 300 € monatlich für einen Stipendiaten 2 Stipendiaten pro Jahr bezuschusst werden konnten. Im Rahmen des Landesprogrammes wurden von den monatlich gezahlten 300 € 150 € über den Rhein-Kreis und 150 € über das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

 

Auf diese Art und Weise konnte die Anzahl der zu vergebenden Stipendien verdoppelt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgte über die Partnerhochschulen RWTH Aachen und die Universität zu Köln. Mittlerweile ist das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Förderprogramm des Deutschland-Stipendiums aufgegangen. Im Jahr 2013 wurden nach Beschluss des Finanzausschusses vom 19.02. zusätzlich monatlich 300 € zur Verfügung gestellt, um 2 Stipendien gezielt für Absolventen der Berufsbildungszentren auszuloben. Zurzeit werden neun Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert.

 

Mit dem Wechsel vom NRW-Stipendium zum Deutschland-Stipendium haben sich die Vergabemodalitäten verändert:

 

-       Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt an den Hochschulen zu allererst über die Noten, nur bei Gleichstand der Noten werden Migrationshintergrund und / oder soziales Engagement als zusätzliches Vergabekriterium herangezogen,

-       Die jeweilige Hochschule kann nicht mehr garantieren, dass die Fördermittel des Kreises nur Studierenden aus dem Rhein-Kreis Neuss zugute kommen,

-       Die durch eine Jury vorgenommene Vorauswahl, die bisher im Rhein-Kreis Neuss praktiziert wurde, entspricht nicht der Vergabe des Bundesstipendiums nach Schulnoten.

 

Aus den vorgenannten Gründen wäre eine Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss am Deutschland-Stipendium an den genannten Hochschulen nicht mehr mit dem Ziel des Migrantenstipendiums, jungen Menschen mit Migrationshintergrund aus dem Rhein-Kreis Neuss ein Studium zu ermöglichen, vereinbar.

 

Das ursprüngliche Ziel des Rhein-Kreises Neuss, begabte junge Menschen, die mit ihren Familien aus dem Ausland in den Rhein-Kreis Neuss eingewandert sind und erfolgreich ihr (Fach-)Abitur erlangten, zu fördern, sollte jedoch fortgesetzt werden.

 

Da die Fördermittel des Bundes für die nächste Stipendiatengeneration mit dem Beginn des Wintersemesters 2013/2014 entfallen, sollten die bisher mit Deutschland-Stipendium geförderten Stipendiaten aus dem Rhein-Kreis Neuss auch weiterhin mit einem Betrag von 300 € monatlich, der allerdings nunmehr in voller Höhe durch den Rhein-Kreis Neuss aufzubringen ist, unterstützt werden.

 

Im Hinblick auf die Tatsache, dass einer der Stipendiaten eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, eine Stipendiatin zukünftig über die Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert wird und eine Stipendiatin ihr Studium in diesem Jahr abschließt, könnte im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmittel für das Jahr 2014 ein Stipendiat zusätzlich gefördert werden.