Beschlussempfehlung:
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der
Kreistag einstimmig, die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw.
stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums für das Gemeinschaftswerk Natur
und Umwelt Kreis Neuss e.V. zu bestellt:
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Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion/ Gruppe |
1. |
Landrat Petrauschke (§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW) |
LKVD Norbert Clever |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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8. |
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9. |
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10. |
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11. |
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Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist neben den Städten Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich, den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen, der Westnetz GmbH, der RWE Power AG, der EGN mbH, der Hydro Aluminium Rolled Products GmbH, der Kreisbauernschaft, der Kreisjägerschaft, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. Mitglied im Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt Rhein-Kreis Neuss e.V. (nun).
Vorsitzender des Gemeinschaftswerkes ist derzeit Herr LKVD Mankowsky, stellv. Vorsitzender der Leiter des Regionalzentrums Neuss der Westnetz GmbH, Herr Mathis.
Nach § 12 der Satzung des nun besitzt der Verein ein Kuratorium. Dessen 11 Mitglieder werden nach § 20 der Satzung vom Kreistag aus seiner Mitte nach den Grundsätzen des d´Hondt´schen Verfahrens gewählt. Die Amtszeit entspricht den Wahlperioden des Kreistages.
Nach § 26 Abs. 5 der Kreisordnung i.V.m. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung muss im Kuratorium der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter des Kreises vertreten sein.
In der XV. Wahlperiode gehörten dem nun-Kuratorium unter dem Vorsitz des Kreistagsabgeordneten Bäumken (Stellv. Vorsitzende: Kreistagsabgeordnete Hugo-Wissemann) zuletzt folgende Mitglieder an:
Lfd. Nr. Mitglied Stellvertreter
1. Landrat Patt LKVD Clever
2. KTA Prof. Dr. Goder KTA Schnitzler
3. KTA Bäumken (Vors.) KTA Graf v. Nesselrode
4. KTA Widdekind KTA Ehms
5. KTA Drießen KTA Suppes
6. KTA Wappenschmidt KTA Moritz
7. KTA Hugo-Wissemann (Stv. Vors.) KTA Kehrberg
8. KTA Popien KTA Rehse
9. KTA Dorfer KTA Weber
10. KTA Dorok KTA Stephan-Gellrich
11. KTA Parting KTA Meis
Mit Ablauf der XV. Wahlperiode scheiden die Kuratoriumsmitglieder aus ihrer Funktion aus. Es ist daher die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des nun-Kuratoriums für die XVI. Wahlperiode des Kreistages erforderlich.
Der Kreistag wird um Vollzug der Wahlhandlung gebeten. Entsprechend dem Verfahren bei der Bildung von Ausschüssen kann die Wahl bei einvernehmlicher Annahme der Vorschläge der Fraktionen durch einstimmigen Beschluss erfolgen.
Der Landrat schlägt als seinen Stellvertreter i.S.d. Funktion nach § 26 Abs. 5 der Kreisordnung i.V.m. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Herrn Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Norbert Clever, Leiter des Amtes für Umweltschutz (68) vor.