Betreff
Mitteilung: Kostenregelung zur schulischen Inklusion
Vorlage
40/3196/XV/2014
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015, das am 01.08.2014 beginnt, erhalten in Nordrhein-Westfalen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (zunächst in den Klassen 1 und 5) den Rechtsanspruch, eine Regelschule besuchen zu können. Dies sieht das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vor, das der Landtag am 16.10.2013 beschlossen hat.

 

Die kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag, Städtetag, Städte- und Gemeindebund) forderten das Land NRW auf, den kommunalen Schulträgern die Mehrkosten, die durch die schulische Inklusion entstehen, nach dem Konnexitätsprinzip zu ersetzen.

 

Am 04.04.2014 haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land NRW nach kontroversen Verhandlungen auf eine Kostenregelung geeinigt.  Der Vereinbarungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Am 08.04.2014 fasste der Vorstand des Landkreistages NRW den folgenden Beschluss:

 

  1. Der Landkreistag NRW stimmt dem Vereinbarungsentwurf zur Regelung der Kosten der schulischen Inklusion infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes mit Stand vom 04.04.2014 zu.
  2. Der Landkreistag NRW erwartet eine zügige Umsetzung der Vereinbarung im Hinblick auf das einvernehmliche Verfahren zur Revision der den Kommunen entstehenden Aufwendungen.
  3. Sollten sich hinsichtlich des Ergebnisses des ersten Revisionstermines am 01.06.2015 im Verhältnis zum Land unterschiedliche Auffassungen bzw. Meinungsverschiedenheiten über daraus zu ziehende Schlussfolgerungen ergeben, behält sich der Landkreistag NRW vor, seinen Mitgliedern die Erhebung kommunaler Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips bis zum 31.07.2015 zu empfehlen.