Betreff
Kooperationsvereinbarung für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der Sekundarstufe II am BBZ Neuss-Hammfeld
Vorlage
40/3198/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Soweit keine Kooperationsvereinbarung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, den beteiligten Schulen BBZ Neuss-Hammfeld und Schule am Nordpark sowie dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss getroffen werden kann, wird die Verwaltung gebeten, den Antrag auf Errichtung einer Förderklasse weiter zu verfolgen.


Sachverhalt:

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 19.12.2012 die Errichtung einer sonderpädagogischen Förderklasse als Modellprojekt am BBZ Neuss-Hammfeld zum Schuljahr 2013/2014 beschlossen. Dem Schulausschuss wurde das Vorhaben in der Sitzung am 26.11.2012 vorgestellt. Ziel war es, die inklusive Beschulung von Jugendlichen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung an einem Berufskolleg modellhaft zu erproben.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte den Antrag aus schulfachlichen Gründen bis zum Schuljahr 2014/2015 zurück.

 

Im Februar 2014 teilte die Bezirksregierung mit, dass die Intention des Vorhabens aus schulfachlicher Sicht grundsätzlich begrüßt und unterstützt werde. Die Umsetzung bedürfe aber nicht der Errichtung einer sonderpädagogischen Förderklasse. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl stattdessen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des BBZ Neuss-Hammfeld mit einer Förderschule. In einem Gespräch am 03.04.2014 erklärten Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf ihre Bereitschaft, die erforderlichen Personalressourcen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung für das Bildungsangebot zur Verfügung stellen zu wollen.

 

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten Entwurf einer Kooperationsvereinbarung vorbereitet. Trotz des stattgefundenen Gespräches konnte mit der Bezirksregierung Düsseldorf hierüber bisher jedoch kein Konsens erzielt werden. Die Verwaltung wird in der Sitzung zum Sachstand berichten.