Sachverhalt:
Die
Projektkosten für die Schulsozialarbeit BuT betragen im Rhein-Kreis Neuss
jährlich 1,46 Mio €. Darin sind die Personalkosten für die 33
Schulsozialarbeiter sowie die Sachkosten enthalten.
Bundesmittel wurden über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft SGB
II zur Verfügung gestellt. Hieraus
erfolgt die Projektfinanzierung für die Jahre 2012 bis 2015.
Bezüglich der Weiterfinanzierung vertreten Bund und Land unterschiedliche Auffassungen.
So teilt das
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW im Erlass vom 17.12.2013
mit, dass Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen zur Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit BuT geplant seien (Anlage). Das MAIS geht aber auch davon
aus, dass die Schulsozialarbeit in den Kreisen und kreisfreien Städten noch für
2014 gesichert sei.
Die Bundesarbeitsministerin
sieht die Zuständigkeit für die Finanzierung der Schulsozialarbeit bei den
Ländern. In diesem Sinne antwortete die Bundesarbeits- und Sozialministerin mit
Schreiben vom 17.02.2013 auf einen Brief der NRW Landtagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen. (Anlage)
Der Rhein-Kreis Neuss ist in der günstigen Lage, aufgrund der vorsichtigen
Kalkulation eine Weiterfinanzierung sogar bis Ende 2015 zu ermöglichen.
Zu beachten ist, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist, bei
welcher dann auch im Rahmen der Konnexität die Finanzierungsfrage geklärt wäre.
Es handelt sich vielmehr um ein
zusätzliches Angebot.
Die Schulsozialarbeiter BuT sind im Rhein-Kreis Neuss in die jeweiligen
Strukturen der Städte und Gemeinden eingebunden.
Die Fortführung der Schulsozialarbeit BuT im Rhein-Kreis Neuss ist somit aus
organisatorischen und finanziellen Gründen auch eine Angelegenheit der Städte
und Gemeinden.