Betreff
Antrag auf Förderung der Spielgruppe der Paritätischen Sozialdienste in Jüchen
Vorlage
51/3218/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten der Spielgruppe in Jüchen, Alleestraße für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 ein freiwilliger Zuschuss des Kreisjugendamtes in Form einer Pauschale in Höhe von 447,50 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 157,00 €, ergibt zusammen 604,50 €, gewährt. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014 gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2015 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.


 


Sachverhalt:

Der Paritätische Sozialdienst betreibt leider nur noch eine Spielgruppe für Kinder unter 3 Jahren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Diese Spielgruppe befindet sich in Jüchen auf der Alleestraße. Aufgrund der geringen Nachfrage stellt auch diese Gruppe ihre Aktivitäten zum 30.06.2014 ein.

Ein Zuschuss wird deshalb lediglich für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 beantragt.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für die Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von 895,00 € für ein Jahr gewährt. Bei einem halben Jahr beträgt die Pauschale oder der mögliche Zuschuss 447,50 €.

Für die Nutzung der Räume in Jüchen ist eine jährliche Miete in Höhe von 944,00 € zu zahlen, für ein halbes Jahr entsprechend 472 ,00 €. Für das Jahr 2014 wird ein Zuschuss in Höhe von einem 1/3 der Mietkosten = 157,00 € beantragt.

Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes gemäß § 45 KJHG wurde für diese Gruppe erteilt.