Betreff
Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH
Vorlage
61/065/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

1.     Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, für die laufende Wahlperiode folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden:

 

 

Mitglied

Fraktion

 

1.        

Allg. Vertreter Steinmetz

(§113 GO/ §26 V KrO NRW)

 

2.        

 

 

 

 

Die/der Vorsitzende des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses erhält die Möglichkeit als beratendes Mitglied an den Sitzungen teilzunehmen.

 

2.     Der Kreistag schlägt als
Vorsitzende/n des Aufsichtrates ……………………………………………… und
als Stellvertreter/in……………………………………………………………………… vor.

 


Sachverhalt:

a) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

Entsprechend §7 des Gesellschaftervertrages entsendet jeder Gesellschafter zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Nach Maßgabe von §113 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit §26 Abs. 5 Kreisordnung NRW werden Vertreter des Kreises in Aufsichtsräten vom Kreis bestellt oder vorgeschlagen. Ist mehr als ein Vertreter zu benennen, muss der Landrat oder ein vom ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazu zählen.

 

Mit Beschluss des Kreistages am 26.06.1996 wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates gebeten, Möglichkeiten der Beteiligung des Vorsitzenden des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses zu prüfen.

 

Bisherige Besetzung

Allgemeiner Vertreter des Landrates Jürgen Steinmetz

Kreistagsabgeordneter Dr. Christian Will, Aufsichtsratsvorsitzender

Kreistagsabgeordneter Horst Fischer, beratendes Mitglied als Vorsitzender im Nahverkehrsausschuss

 

 

b) Vorschlag für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Vertreter

 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter werden nach § 7 des Gesellschaftervertrages auf Vorschlag des Kreistages aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt.