Betreff
Neue Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule
Vorlage
40/107/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule in der vorliegenden Form zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss wird zum 01.08.2014 (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf) die Schule am Chorbusch in Dormagen (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) in seine Trägerschaft übernehmen. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 14.10.2013 beraten. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die Grundlage des Schulträgerwechsels ist, wurde mittlerweile vom Landrat, von der Bürgermeisterin der Stadt Grevenbroich und vom Bürgermeister der Stadt Dormagen unterzeichnet.

 

An der Schule am Chorbusch gibt es zurzeit ein offenes Ganztagsangebot mit rund 40 Schülerinnen und Schülern. Träger des offenen Ganztags ist der Evangelische Verein für Jugend- und Familienhilfe, der auch für das offene Ganztagsangebot an der Michael-Ende-Schule verantwortlich ist.

 

Die Stadt Dormagen hat den Wunsch geäußert, dass die Elternbeiträge für den offenen Ganztag an der Schule am Chorbusch nach dem Schulträgerwechsel wie bisher einkommensabhängig erhoben werden. Im Interesse einheitlicher Beiträge an den offenen Ganztagsschulen des Rhein-Kreises Neuss schlägt die Verwaltung vor, die einkommensabhängige Beitragserhebung auch auf die anderen Förderschulen des Kreises mit offenem Ganztag (Michael-Ende-Schule, Martinusschule) zu übertragen. Die Stadt Dormagen hat sich bereit erklärt, gegen Kostenerstattung die Beitragsberechnung für alle offenen Ganztagsschulen des Kreises zu übernehmen. Die Einzelheiten müssen noch zwischen dem Kreis und der Stadt abgestimmt werden.

 

Die neue Satzung wurde am 12.05.2014 im Schulausschuss beraten. Der Schulausschuss hat dem Kreistag einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: