Betreff
11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss - (Aufnahme eines Landschaftsschutzgebietes in der Norfbachaue in den Landschaftsplan)
hier:
Aufstellungsbeschluss des Kreistages zur Durchführung der 11. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss -
Vorlage
61/103/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW die Aufstellung der 11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss Teilabschnitt I-Neuss- .

 

Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die Aufnahme von Flächen (Anlage 2) im Bereich der Norfbachaue bei Neuss-Derikum in den Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss und die Festsetzung dieser Flächen als Landschaftsschutzgebiet gem. §26 Bundesnaturschutzgesetz.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der 9. Änderung des Landschaftsplanes I -Neuss- soll, aufgrund stadtplanerischer Notwendigkeiten (Bau einer Kindertagesstätte an der Römerstraße), die Teilfläche eines Landschaftsschutzgebietes gem. Verordnung der Bezirksregierung nicht in den Landschaftsplan des Kreises übernommen werden.

 

Als „Ersatz“ für die aus dem LSG entfallende Fläche beantragt die Stadt Neuss die Aufnahme eines neuen Landschaftsschutzgebietes im Bereich der Norfbachaue östlich Neuss-Derikum (Anlage 1).

 

Die beantragten Flächen befinden sich im Überflutungsbereich der Norfbachaue und sind durch Baum bestandene Grünlandflächen und eine Laubwaldfläche geprägt. Die Flächen sind als Bestandteil des innerstädtischen Grünzuges Norfbachaue aus stadtökologischen Gründen sowie aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung landschaftsschutzwürdig.

 

Die Verwaltung befürwortet die Aufnahme der Flächen als Landschaftsschutzgebiet in den Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss gemäß dem in Anlage 2 dargestelltem Flächenumfang.

 

 

Gem. Beschlussempfehlung des PLUA zur 9. Änderung des LP I sollen die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche mit der Stadt Neuss (hier: LSG- Antrag der Stadt) ohne weitere Beratung im Planungs- und Umweltausschuss dem Kreistag zur Beschussfassung vorgelegt werden.