Betreff
Anfrage der CDU- und FDP-Kreistagsfraktionen zum Thema "Haushaltssperre der Landesregierung" vom 18.07.2014 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
III/0155/XVI/2014
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Anfrage der CDU- und FDP-Kreistagsfraktion vom 07.07.2014 zur Haushaltssperre der Landesregierung wird wie folgt beantwortet:

 

Die Landesregierung hat mit Erlass vom 01.07.2014 gem. § 41 LHO haushaltswirtschaftliche Regelungen getroffen. Folge dieser Haushaltssperre ist, dass im Hinblick auf die kommunalen Haushalte sämtliche Zuweisungen des Landes an die Kommunen, soweit sie nicht sondergesetzlich geregelt sind oder bereits rechtsverbindlich – z.B. durch Vertragsabschlüsse des Landes oder Förderbescheide bzw. ähnliche Regelungen – gemacht worden sind, der Haushaltssperre unterliegen. Dem Erlass des Landes vom 01.07.2014 ist zu entnehmen, dass Auszahlungen in den Bereichen Kommunaler Finanzausgleich (GFG), Durchleitung von Bundes- und EU-Mitteln (etwa KdU-Bundesbeteiligung und Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer und Einkommenssteuer) sowie Kofinanzierungen von Bundes- und EU-Förderprogrammen weiterhin erfolgen können. Der Erlass des Landes vom 01.07.2014 ist beigefügt.

Bezogen auf den Rhein-Kreis Neuss können sich nach jetzigem Stand folgende Auswirkungen ergeben:

 

Wirtschaftsförderung:

Bewerbung Fahrradfreundlicher Rhein-Kreis Neuss. Volumen rd. 4.060 €

 

Kultur:

Zuweisungen des Landes an die Musikschule für Personalkosten, die im Rahmen der vorberuflichen Fachausbildung sowie den Unterricht mit Behinderten anfallen sowie für Maßnahmen zur Fortbildung und Durchführung besonderer Schülermaßnahmen. Volumen rd. 25.000 €

Zuweisungen im Rahmen des Programms Kultur und Schule. Volumen rd. 31.890 €

 

Entwicklung und Landschaftsplanung:

Zuweisung für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit von Naturschutzvereinen.

Pflege von im Landschaftsplan geschützten Naturdenkmalen.

Realisierung von Maßnahmen des Landschaftsplans (u.a. Kopfweidenpflege, Anlage von Streuobstwiesen). Volumen insgesamt 104.900 €.

 

Die vorstehende Aufstellung ist vorläufig. Grundsätzlich können fehlende Landesmittel nicht anderweitig ersetzt werden.