Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis.
Sachverhalt:
8.1 Allgemeiner Tätigkeitsbericht
Das am 08.02.2012 vom Landtag NRW beschlossene Teilhabe- und
Integrationsgesetz schaffte durch die Landesförderung die Voraussetzungen für
die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren (KI) in den Kreisen und
kreisfreien Städten in NRW. Gleichzeitig wurde die Beendigung der
Landesförderung für die RAA zum 31.07.2013 bekannt gegeben. Im KI werden die
beiden Handlungsstränge Integration durch Bildung (Aufgabe der RAA) und
Integration als Querschnittsaufgabe konsequent in einer Stelle zusammengeführt.
Nach Zustimmung der Städte und Kommunen hat der Kreistag am 06.03.2013
das Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss beschlossen. Auf den
entsprechenden Antrag des Kreises erteilte das Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales (MAIS) die grundsätzliche Genehmigung zur Einrichtung
eines KI im Rhein-Kreis Neuss. Damit konnte das KI zum 01.08.2013 seine Arbeit
aufnehmen. Die organisatorische Zusammenführung der bisherigen Aufgabenbereiche
erfolgte durch die Einrichtung einer Stabsstelle, die direkt dem Dezernat I/II
(Landrat/Allgemeiner Vertreter des Landrates) angegliedert ist und die ihren
Sitz im Kreishaus in Neuss hat. Eine enge und abgestimmte Arbeit mit dem Schul-
und dem Sozialamt ist gewährleistet.
Das KI ist aktuell mit 5 ½ Stellen (zwei Lehrkräfte, zwei Fachkräfte
der Sozialwissenschaft, eine Verwaltungsfachkraft, eine Verwaltungsassistenz)
endlich voll besetzt. Die Aufgaben des KI decken sowohl Maßnahmen entlang der
sogenannten Bildungsschiene ab als auch die Querschnittsaufgabe Integration, die
sich insbesondere der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der weiteren Vernetzung der
Integrationsakteure widmet. Im Rahmen der Querschnittsaufgabe Integration ist
die Zusammenarbeit und konzeptionelle Abstimmung mit den vom Rhein-Kreis Neuss in
Sachen Integration geförderten Wohlfahrtsverbänden im KI angesiedelt.
Nach der durch Erlass bedingten Auflösung der im Schulamt verorteten
Schulberatungsstelle für zugewanderte Kinder und Jugendliche in 2011 richtete
der Rhein-Kreis Neuss eine Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern
und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) ein, die auf Kreisebene die
Steuerung der Angebote und Projekte im Bildungsbereich und ab Sommer 2012 auch
die Schulberatung durchführte. Diese Aufgaben sind auf das KI übergegangen.
Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hierbei insbesondere die beiden
Lehrkräfte, führen die Seiteneinsteigerberatung für zugewanderte
schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und deren
Eltern durch und beraten zu Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten.
Durch eigene Migrationshintergründe der Beraterinnen und Berater kann die
Beratung, je nach Herkunftsland der Familien, außer in Deutsch auch in
Türkisch, Serbokroatisch, Italienisch, Russisch und Englisch erfolgen. Reicht
dies nicht aus, wird auf die Hilfe eines Dolmetschers zurückgegriffen. Um den
Service zu verbessern, wird die Möglichkeit einer Online-Terminvergabe
installiert. Vom KI entwickelte, mehrsprachige Info-Flyer weisen auf die
Beratungsmöglichkeit hin und liegen in den Einwohnermeldeämtern der Städte und
Kommunen des Kreises aus. Im Rahmen der Beratung der Familien erfolgt die Zusammenarbeit
mit den in Frage kommenden Schulen, um das Kind bestmöglich unterzubringen.
Zurzeit wird ein Handbuch für Lehrkräfte für den Unterricht mit
Seiteneinsteigern entwickelt.
Die beiden Lehrkräfte nehmen an einer ganzjährigen Fortbildung zum
Berater für Interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung teil, um die
Schulen auf diesem Gebiet sowie im Hinblick auf die Verwendung von
Integrationsstellen und die durchgängige Sprachbildung kompetent beraten zu
können.
Die vom Kreistag beschlossene „Erklärung für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ liefert die Vorlage zur Beschäftigung mit den Themen Antirassismus
und Gewaltfreiheit zur Sensibilisierung der Schülerschaft. Das KI wirbt durch
eine regionale Koordination neue Schulen für das Projekt „Schule ohne
Rassismus“ – Schule mit Courage“ und baut einen runden Tisch für die
beteiligten Schulen auf. Fortbildungs- und Infoveranstaltungen für
interessierte Schülerinnen, Schüler und Lehrer sind in Planung.
In Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam des Kreises werden
Fortbildungen im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“, „Alphabetisierung“
„Interkulturelle Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft“ und
„Gender und Interkulturelle Kompetenzen in der Berufswahlorientierung“ für Lehrkräfte
angeboten.
Der im KI angebotene Arbeitskreis „Spachförderung/Sprachsensibler
Unterricht“ bietet Lehrkräften fachlichen Austausch, Referentenvorträge,
Vorstellung von Förderkonzepten sowie Empfehlung und Vermittlung entsprechender
Lehrmaterialien, teilweise aus einer eigenen, im Aufbau befindlichen
Leihbibliothek.
Zurzeit wird ein Konzept zur Elternarbeit entwickelt. In Planung sind
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationshintergrund zur
Vermittlung von Wissen über das deutsche Schul- und Bildungssystem. Eingebunden
werden sollen engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und
Migrantenorganisationen. Beim Eltern-Modell-Projekt „Erziehungs- und Lernort
gemeinsam aktiv für den Bildungserfolg“ an der Realschule am Sportpark in
Dormagen beteiligt sich das KI als Kooperationspartner.
Im Bereich Übergang Schule-Beruf plant das KI die Durchführung des
Projektes „Komm-auf-Tour“. Außerdem findet in Zusammenarbeit mit dem
kreiseigenen Berufsbildungszentrum in Dormagen am 28.08.2014 eine
Elterninformationsmesse zum Thema „Zukunft sichern für Ihr Kind, beim Übergang
zwischen Schule und Beruf“ statt.
Die Mitarbeiter des KI sind in der Zeit von Montag bis Freitag von
08:30 – 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 – 15:30 Uhr sowie nach
Vereinbarung für Kunden da. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung kann
unter der Telefonnummer 02131-928 4011 oder per E-Mail unter ki@rhein-kreis-neuss.de
erfolgen.
8.2 Vorstellung des Projektes „Komm-auf-Tour“
Das Projekt „Komm-auf-Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ verbindet
Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche über ein innovatives,
sichtbares Stärken-Leitsystem.
Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 und 8, deren
Eltern und Lehrkräfte sowie regionale Akteure der Berufsorientierung,
Jugendarbeit und Lebensplanung, die frühzeitig und qualifiziert miteinander
zusammenarbeiten wollen. Im Mittelpunkt steht ein Erlebnisparcours, der durch
eine spielerisch-handlungsorientierte Arbeit die eigenen Stärken, Interessen
und Zukunftswünsche der jungen Menschen zum Vorschein bringt.
„Komm-auf-Tour“ versteht sich als initiierendes, vorgeschaltetes Modul
des Übergangssystems Schule-Beruf in NRW – Kein Anschluss ohne Abschluss.
Evaluationen haben gezeigt, dass das Projekt rund 2/3 der befragten
Jugendlichen geholfen hat, sich die eigene Zukunft konkreter vorzustellen.
Nahezu alle der befragten Lehrkräfte wünschen, dass das Projekt kontinuierlich
angeboten wird.
„Komm-auf-Tour“ wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam entwickelt.
Als landesweites Projekt wurde es von der BZgA, dem MAIS und MSW sowie der
Regionaldirektion der BA realisiert. Zertifizierter Träger der Maßnahme ist die
Agentur Sinus – Büro für Kommunikation GmbH.
„Komm-auf-Tour“ soll, nach sehr erfolgreicher Durchführung in 2012 und
2013, im Herbst dieses Jahres bereits zum dritten Mal unter der
Schirmherrschaft des Landrates im RKN durchgeführt werden. Da das Projekt
insbesondere auch für Kinder und deren Familien mit Migrationshintergrund sehr
gewinnbringend ist, unterstützt das Kommunale Integrationszen-trum (KI) die
Maßnahme. Die Schulen fragen bereits an, ob sie sich für das Projekt in 2014
anmelden können.
Kostenträger der Maßnahme war bisher die Regionaldirektion NRW der
Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kooperation mit der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung (MSW) sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS). Das KI hat im Rahmen der Planung, Durchführung und Nachbereitung des
Projektes etliche Aufgaben übernommen, Räumlichkeiten wurden vom BBZ Hammfelddamm
zur Verfügung gestellt. Eine Kostenbeteiligung in Form von Haushaltsmitteln war
vom RKN bisher nicht zu leisten.
Der Termin für das erste Kooperationstreffen war für den 11.06.2014
geplant, musste aber vorerst abgesagt werden. Mitte Mai hat das KI erfahren,
dass die Förderung mit dem aktuellen Schuljahr endet, sofern nicht eine
Kofinanzierung in Höhe von 50,1 % der Barmittel durch Dritte aufgebracht wird.
Ist dies gegeben, können bei der Regionaldirektion NRW der BA 49,9 % der Kosten
abgerufen werden. Der RKN hat daraufhin schriftlich sein Unverständnis über die
plötzliche Mittelkürzung im laufenden Haushaltsjahr ausgedrückt und um vollständige
Weiterfinanzierung gebeten. Die BA hat hierauf geantwortet, die neue Geschäftsanweisung,
die die BA zu befolgen habe, lasse keine Ausnahmetatbestände zu. Das Land NRW,
das bisher die Hälfte der Förderung getragen habe, habe sich aus der
Finanzierung zurückgezogen und fördere nun andere Bereiche wie die neuen
kommunalen Koordinierungsstellen im Rahmen des Landesprogramms „Kein Abschluss
ohne Anschluss“. Eine Einigung seitens der BA mit dem MAIS sei trotz Bemühungen
nicht zu erreichen gewesen. Die Teil-Förderung durch die BA laufe aber weiter,
sofern die Restkosten in Form von Barmitteln getragen würden. Mittel stünden
seitens der BA zur Verfügung.
Der RKN möchte das erfolgreiche Projekt nicht scheitern lassen, es ist
auch im Integrationskonzept des Kreises enthalten und gehört zu den
Zielsetzungen des KI im Bereich Übergang Schule-Beruf. Um die Kosten zu
reduzieren, ist eine Durchführung an zwei statt wie bisher an drei Tagen
vorgesehen.
Der Projektträger Sinus ist aufgrund der prekären Situation bereit,
einmalig einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die anfallenden Kosten zu gewähren,
sofern „Komm-auf-Tour“ noch in 2014 durchgeführt wird.
Unter Berücksichtigung des Rabattes fallen für zwei Projekttage Kosten
in Höhe von 23.400 € an, die an Sinus zu zahlen sind.
Regionaldirektion der BA: 11.676,60
€ 49,9 %
RKN: 11.723,40
€ 50,1 %
Der RKN ist als Kofinanzierer der Hauptverantwortliche und muss bei der
zuständigen Agentur der BA in Neuss einen Antrag auf Finanzierung der Kosten in
Höhe von 49,9 % stellen. Sind die Antragsunterlagen in Ordnung, erfolgt seitens
der BA der Zuwendungsbescheid. Die Antragstellung ist erfolgt, zurzeit wird auf
den Zuwendungsbescheid der BA gewartet. Nach Zugang des Zuwendungsbescheides
ist ein Ausschreibungsverfahren anzustrengen, wobei Sinus der einzige Anbieter
des Projektes ist. Der Vorgang ist dennoch aufgrund der Auftragssumme samt
Vergabevermerk dem Rechnungsprüfungsamt zur Genehmigung vorzulegen. Erst dann
kann der Auftrag an Sinus erteilt werden.
Mittel stehen zurzeit wegen einer Umorganisation im Aufgabenbereich des
KI (Nicht-Genehmigung der Qualifikation einer früheren Mitarbeiterin des KI
durch das Land im Rahmen der Förderung des KI) ausnahmsweise zur Verfügung. Im
nächsten Jahr wird dies aber ohne Verzicht auf andere wichtige Projekte nicht
möglich sein.
Eine Beschreibung des Projektkonzeptes des Trägers Sinus ist als Anlage
beigefügt.