Betreff
Kommunales Integrationszentrum
Vorlage
50/0185/XVI/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

8.1  Allgemeiner Tätigkeitsbericht

 

Das am 08.02.2012 vom Landtag NRW beschlossene Teilhabe- und Integrationsgesetz schaffte durch die Landesförderung die Voraussetzungen für die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren (KI) in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Gleichzeitig wurde die Beendigung der Landesförderung für die RAA zum 31.07.2013 bekannt gegeben. Im KI werden die beiden Handlungsstränge Integration durch Bildung (Aufgabe der RAA) und Integration als Querschnittsaufgabe konsequent in einer Stelle zusammengeführt.

 

Nach Zustimmung der Städte und Kommunen hat der Kreistag am 06.03.2013 das Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss beschlossen. Auf den entsprechenden Antrag des Kreises erteilte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) die grundsätzliche Genehmigung zur Einrichtung eines KI im Rhein-Kreis Neuss. Damit konnte das KI zum 01.08.2013 seine Arbeit aufnehmen. Die organisatorische Zusammenführung der bisherigen Aufgabenbereiche erfolgte durch die Einrichtung einer Stabsstelle, die direkt dem Dezernat I/II (Landrat/Allgemeiner Vertreter des Landrates) angegliedert ist und die ihren Sitz im Kreishaus in Neuss hat. Eine enge und abgestimmte Arbeit mit dem Schul- und dem Sozialamt ist gewährleistet.

 

Das KI ist aktuell mit 5 ½ Stellen (zwei Lehrkräfte, zwei Fachkräfte der Sozialwissenschaft, eine Verwaltungsfachkraft, eine Verwaltungsassistenz) endlich voll besetzt. Die Aufgaben des KI decken sowohl Maßnahmen entlang der sogenannten Bildungsschiene ab als auch die Querschnittsaufgabe Integration, die sich insbesondere der interkulturellen Öffnung der Verwaltung  und der weiteren Vernetzung der Integrationsakteure widmet. Im Rahmen der Querschnittsaufgabe Integration ist die Zusammenarbeit und konzeptionelle Abstimmung mit den vom Rhein-Kreis Neuss in Sachen Integration geförderten Wohlfahrtsverbänden im KI angesiedelt.

 

Nach der durch Erlass bedingten Auflösung der im Schulamt verorteten Schulberatungsstelle für zugewanderte Kinder und Jugendliche in 2011 richtete der Rhein-Kreis Neuss eine Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) ein, die auf Kreisebene die Steuerung der Angebote und Projekte im Bildungsbereich und ab Sommer 2012 auch die Schulberatung durchführte. Diese Aufgaben sind auf das KI übergegangen.

 

Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hierbei insbesondere die beiden Lehrkräfte, führen die Seiteneinsteigerberatung für zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und deren Eltern durch und beraten zu Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten. Durch eigene Migrationshintergründe der Beraterinnen und Berater kann die Beratung, je nach Herkunftsland der Familien, außer in Deutsch auch in Türkisch, Serbokroatisch, Italienisch, Russisch und Englisch erfolgen. Reicht dies nicht aus, wird auf die Hilfe eines Dolmetschers zurückgegriffen. Um den Service zu verbessern, wird die Möglichkeit einer Online-Terminvergabe installiert. Vom KI entwickelte, mehrsprachige Info-Flyer weisen auf die Beratungsmöglichkeit hin und liegen in den Einwohnermeldeämtern der Städte und Kommunen des Kreises aus. Im Rahmen der Beratung der Familien erfolgt die Zusammenarbeit mit den in Frage kommenden Schulen, um das Kind bestmöglich unterzubringen. Zurzeit wird ein Handbuch für Lehrkräfte für den Unterricht mit Seiteneinsteigern entwickelt.

 

Die beiden Lehrkräfte nehmen an einer ganzjährigen Fortbildung zum Berater für Interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung teil, um die Schulen auf diesem Gebiet sowie im Hinblick auf die Verwendung von Integrationsstellen und die durchgängige Sprachbildung kompetent beraten zu können.

 

Die vom Kreistag beschlossene „Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ liefert die Vorlage zur Beschäftigung mit den Themen Antirassismus und Gewaltfreiheit zur Sensibilisierung der Schülerschaft. Das KI wirbt durch eine regionale Koordination neue Schulen für das Projekt „Schule ohne Rassismus“ – Schule mit Courage“ und baut einen runden Tisch für die beteiligten Schulen auf. Fortbildungs- und Infoveranstaltungen für interessierte Schülerinnen, Schüler und Lehrer sind in Planung.

 

In Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam des Kreises werden Fortbildungen im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“, „Alphabetisierung“ „Interkulturelle Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft“ und „Gender und Interkulturelle Kompetenzen in der Berufswahlorientierung“ für Lehrkräfte angeboten.

 

Der im KI angebotene Arbeitskreis „Spachförderung/Sprachsensibler Unterricht“ bietet Lehrkräften fachlichen Austausch, Referentenvorträge, Vorstellung von Förderkonzepten sowie Empfehlung und Vermittlung entsprechender Lehrmaterialien, teilweise aus einer eigenen, im Aufbau befindlichen Leihbibliothek.

 

Zurzeit wird ein Konzept zur Elternarbeit entwickelt. In Planung sind Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationshintergrund zur Vermittlung von Wissen über das deutsche Schul- und Bildungssystem. Eingebunden werden sollen engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und Migrantenorganisationen. Beim Eltern-Modell-Projekt „Erziehungs- und Lernort gemeinsam aktiv für den Bildungserfolg“ an der Realschule am Sportpark in Dormagen beteiligt sich das KI als Kooperationspartner.

 

Im Bereich Übergang Schule-Beruf plant das KI die Durchführung des Projektes „Komm-auf-Tour“. Außerdem findet in Zusammenarbeit mit dem kreiseigenen Berufsbildungszentrum in Dormagen am 28.08.2014 eine Elterninformationsmesse zum Thema „Zukunft sichern für Ihr Kind, beim Übergang zwischen Schule und Beruf“ statt.

 

Die Mitarbeiter des KI sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 – 15:30 Uhr sowie nach Vereinbarung für Kunden da. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung kann unter der Telefonnummer 02131-928 4011 oder per E-Mail unter ki@rhein-kreis-neuss.de erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.2  Vorstellung des Projektes „Komm-auf-Tour“

 

Das Projekt „Komm-auf-Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ verbindet Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche über ein innovatives, sichtbares Stärken-Leitsystem.

Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 und 8, deren Eltern und Lehrkräfte sowie regionale Akteure der Berufsorientierung, Jugendarbeit und Lebensplanung, die frühzeitig und qualifiziert miteinander zusammenarbeiten wollen. Im Mittelpunkt steht ein Erlebnisparcours, der durch eine spielerisch-handlungsorientierte Arbeit die eigenen Stärken, Interessen und Zukunftswünsche der jungen Menschen zum Vorschein bringt.

„Komm-auf-Tour“ versteht sich als initiierendes, vorgeschaltetes Modul des Übergangssystems Schule-Beruf in NRW – Kein Anschluss ohne Abschluss.

Evaluationen haben gezeigt, dass das Projekt rund 2/3 der befragten Jugendlichen geholfen hat, sich die eigene Zukunft konkreter vorzustellen. Nahezu alle der befragten Lehrkräfte wünschen, dass das Projekt kontinuierlich angeboten wird.

„Komm-auf-Tour“ wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam entwickelt. Als landesweites Projekt wurde es von der BZgA, dem MAIS und MSW sowie der Regionaldirektion der BA realisiert. Zertifizierter Träger der Maßnahme ist die Agentur Sinus – Büro für Kommunikation GmbH.

 

„Komm-auf-Tour“ soll, nach sehr erfolgreicher Durchführung in 2012 und 2013, im Herbst dieses Jahres bereits zum dritten Mal unter der Schirmherrschaft des Landrates im RKN durchgeführt werden. Da das Projekt insbesondere auch für Kinder und deren Familien mit Migrationshintergrund sehr gewinnbringend ist, unterstützt das Kommunale Integrationszen-trum (KI) die Maßnahme. Die Schulen fragen bereits an, ob sie sich für das Projekt in 2014 anmelden können.

 

Kostenträger der Maßnahme war bisher die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS). Das KI hat im Rahmen der Planung, Durchführung und Nachbereitung des Projektes etliche Aufgaben übernommen, Räumlichkeiten wurden vom BBZ Hammfelddamm zur Verfügung gestellt. Eine Kostenbeteiligung in Form von Haushaltsmitteln war vom RKN bisher nicht zu leisten.

 

Der Termin für das erste Kooperationstreffen war für den 11.06.2014 geplant, musste aber vorerst abgesagt werden. Mitte Mai hat das KI erfahren, dass die Förderung mit dem aktuellen Schuljahr endet, sofern nicht eine Kofinanzierung in Höhe von 50,1 % der Barmittel durch Dritte aufgebracht wird. Ist dies gegeben, können bei der Regionaldirektion NRW der BA 49,9 % der Kosten abgerufen werden. Der RKN hat daraufhin schriftlich sein Unverständnis über die plötzliche Mittelkürzung im laufenden Haushaltsjahr ausgedrückt und um vollständige Weiterfinanzierung gebeten. Die BA hat hierauf geantwortet, die neue Geschäftsanweisung, die die BA zu befolgen habe, lasse keine Ausnahmetatbestände zu. Das Land NRW, das bisher die Hälfte der Förderung getragen habe, habe sich aus der Finanzierung zurückgezogen und fördere nun andere Bereiche wie die neuen kommunalen Koordinierungsstellen im Rahmen des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Eine Einigung seitens der BA mit dem MAIS sei trotz Bemühungen nicht zu erreichen gewesen. Die Teil-Förderung durch die BA laufe aber weiter, sofern die Restkosten in Form von Barmitteln getragen würden. Mittel stünden seitens der BA zur Verfügung.

 

 

Der RKN möchte das erfolgreiche Projekt nicht scheitern lassen, es ist auch im Integrationskonzept des Kreises enthalten und gehört zu den Zielsetzungen des KI im Bereich Übergang Schule-Beruf. Um die Kosten zu reduzieren, ist eine Durchführung an zwei statt wie bisher an drei Tagen vorgesehen.

 

Der Projektträger Sinus ist aufgrund der prekären Situation bereit, einmalig einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die anfallenden Kosten zu gewähren, sofern „Komm-auf-Tour“ noch in 2014 durchgeführt wird.

 

Unter Berücksichtigung des Rabattes fallen für zwei Projekttage Kosten in Höhe von 23.400 € an, die an Sinus zu zahlen sind.

 

Regionaldirektion der BA:               11.676,60 €                       49,9 %

RKN:                                         11.723,40 €                       50,1 %

 

Der RKN ist als Kofinanzierer der Hauptverantwortliche und muss bei der zuständigen Agentur der BA in Neuss einen Antrag auf Finanzierung der Kosten in Höhe von 49,9 % stellen. Sind die Antragsunterlagen in Ordnung, erfolgt seitens der BA der Zuwendungsbescheid. Die Antragstellung ist erfolgt, zurzeit wird auf den Zuwendungsbescheid der BA gewartet. Nach Zugang des Zuwendungsbescheides ist ein Ausschreibungsverfahren anzustrengen, wobei Sinus der einzige Anbieter des Projektes ist. Der Vorgang ist dennoch aufgrund der Auftragssumme samt Vergabevermerk dem Rechnungsprüfungsamt zur Genehmigung vorzulegen. Erst dann kann der Auftrag an Sinus erteilt werden.

 

Mittel stehen zurzeit wegen einer Umorganisation im Aufgabenbereich des KI (Nicht-Genehmigung der Qualifikation einer früheren Mitarbeiterin des KI durch das Land im Rahmen der Förderung des KI) ausnahmsweise zur Verfügung. Im nächsten Jahr wird dies aber ohne Verzicht auf andere wichtige Projekte nicht möglich sein.

Eine Beschreibung des Projektkonzeptes des Trägers Sinus ist als Anlage beigefügt.