Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt,
Herrn Karsten Troppenz zum Schriftführer und
Herrn Thomas Kämmerling zum stellv. Schriftführer,
und zwar für die Dauer der XVI. Wahlperiode des Kreistages zu bestellen.
Sachverhalt:
In der vom Kreistag des Rhein-Kreises Neuss am 25.09.1996 beschlossenen Geschäftsordnung, zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.03.2007, ist in § 27 festgelegt, dass die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Der Schriftführer sollte zweckmäßigerweise ein Kreisbediensteter/eine Kreisbedienstete sein. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters möglichst für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages vorzunehmen.