Betreff
Neue Satzung für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
51/0202/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dass der Kreistag die folgende Satzung in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschließt.

 

Anlage 1 zu TOP 2.1

Anlage 2 zu TOP 2.1

 

 


Sachverhalt:

Für das Jugendamt ist nach § 3 Abs. 2 des Ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) eine Satzung zu erlassen. Die Satzung soll genaue Regelungen über die Zusammensetzung, die Aufgaben und das Verfahren des Jugendhilfeausschusses enthalten, die die landesrechtlichen Bestimmungen konkretisieren.

 

Aufgrund von geänderten oder neu in Kraft getretenen Rechtsvorschriften ist es notwenig, die Satzung des Kreisjugendamtes Neuss vom 19.11.2003 durch eine neue Satzung zu ersetzen, in der die Änderungen berücksichtigt sind.

 

Die überarbeitete Satzung ist dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 22.05.2014 vorgestellt worden. Es erfolgte der Beschluss, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dass der Kreistag die Satzung in seiner Sitzung am 18.06.2014 beschließt (JhA/20140522/Ö2.2).

 

Der Kreistag folgte der Empfehlung jedoch nicht, sondern beschloss, den Beschluss über die neue Satzung zu vertagen, um eine Änderung des Ersten AG-KJHG zum 01.08.2014 berücksichtigen zu können (KT/002/2014). Die Änderung sieht vor, dass laut Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 17.06.2014 nun eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied angehört. 

 

Der Jugendamtselternbeirat ist nunmehr in der überarbeiteten Satzung aufgenommen worden.

 

Gleichzeit hat der Landschaftsverband Rheinland im Juli dieses Jahres ein Handbuch für die Arbeit im Jugendhilfeausschuss herausgegeben, die auch eine Mustersatzung für rheinische Jugendämter enthält. Aufgrund dieser Mustersatzung sind noch einige weitere redaktionelle Ergänzungen sowie eine inhaltliche Ergänzungen zur Mitgliedschaft und zur Aufgabe der Verwaltung erfolgt.

 

Die neue Satzung und eine vollständige Übersicht aller Änderungen sind in der Anlage beigefügt.