Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dass der
Kreistag die folgende Satzung in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschließt.
Anlage 1 zu TOP 2.1
Anlage 2 zu TOP 2.1
Sachverhalt:
Für das Jugendamt ist nach § 3 Abs. 2 des Ersten Ausführungsgesetzes
zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) eine Satzung zu erlassen. Die
Satzung soll genaue Regelungen über die Zusammensetzung, die Aufgaben und das
Verfahren des Jugendhilfeausschusses enthalten, die die landesrechtlichen
Bestimmungen konkretisieren.
Aufgrund von geänderten oder neu in Kraft getretenen Rechtsvorschriften
ist es notwenig, die Satzung des Kreisjugendamtes Neuss vom 19.11.2003 durch
eine neue Satzung zu ersetzen, in der die Änderungen berücksichtigt sind.
Die überarbeitete Satzung ist dem Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung am 22.05.2014 vorgestellt worden. Es erfolgte der Beschluss, dem
Kreisausschuss zu empfehlen, dass der Kreistag die Satzung in seiner Sitzung am
18.06.2014 beschließt (JhA/20140522/Ö2.2).
Der Kreistag folgte der Empfehlung jedoch nicht, sondern beschloss, den
Beschluss über die neue Satzung zu vertagen, um eine Änderung des Ersten
AG-KJHG zum 01.08.2014 berücksichtigen zu können (KT/002/2014). Die Änderung
sieht vor, dass laut Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und
weiterer Gesetze vom 17.06.2014 nun eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem
Jugendamtselternbeirat dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied
angehört.
Der Jugendamtselternbeirat ist nunmehr in der überarbeiteten Satzung
aufgenommen worden.
Gleichzeit hat der Landschaftsverband Rheinland im Juli dieses Jahres
ein Handbuch für die Arbeit im Jugendhilfeausschuss herausgegeben, die auch
eine Mustersatzung für rheinische Jugendämter enthält. Aufgrund dieser
Mustersatzung sind noch einige weitere redaktionelle Ergänzungen sowie eine
inhaltliche Ergänzungen zur Mitgliedschaft und zur Aufgabe der Verwaltung
erfolgt.
Die neue Satzung und eine vollständige Übersicht aller Änderungen sind in der Anlage beigefügt.