Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, gemäß § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung NW, die Änderung der Öffnungszeiten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum in Rommerskirchen-Sinsteden) mit Wirkung zum 01.01.2009 zu beschließen.
Sachverhalt:
Änderung der Öffnungszeiten
In seiner Sitzung am 12.11.2008 hat der Kulturausschuss die Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.01.2008 in verschiedenen Punkten einstimmig geändert und dem Kreistag diese Änderung zur Beschlussfassung empfohlen (Beschluss Nr. 87).
Am 12.12.2008 folgte der Kreistag einstimmig dieser Beschlussempfehlung.
Im laufenden Jahr haben sich diese Öffnungszeiten (dienstags bis donnerstags nach Vereinbarung; von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen von 11 – 17 Uhr) nicht bewährt.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den § 2 der Nutzungs- und Entgeltordnung Absatz 1 Satz 1 mit Wirkung zum 01.01.2009 wie folgt zu ändern:
§ 2 Öffnungszeiten
Das
Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:
montags geschlossen
dienstags
bis sonntags und an Feiertagen 11 – 17 Uhr