Betreff
Denkmalförderung Villa Erckens "Museum der Niederrheinischen Seele", Am Stadtpark 1, 41515 Grevenbroich
Vorlage
40/0252/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kulturausschuss beschließt die Reduzierung des Zuschusses von 15.000,- € auf 10.000,- € für die Fassadensanierung der denkmalgeschützten Villa Erckens „Museum der Niederrheinischen Seele“.


Sachverhalt:

Für die Fassadensanierung der Villa Erckens, lfd. Nr. 22 der Denkmalliste Grevenbroich, wurde in der Sitzung des Kulturausschusses am 11.11.2013 aus Mitteln des Kreishaushaltes ein Zuschuss in Höhe von 15.000,- € bei veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 186.000,- € bewilligt.

 

Nach der mit Schreiben der Stadt Grevenbroich vom 13.10.2014 übersandten Kostenaufstellung belaufen sich die tatsächlichen Kosten der Maßnahme auf insgesamt 97.556,57 €. Es konnten erhebliche Einsparungen erreicht werden, da insbesondere lediglich 25 % des Altanstriches nach technischen Einschätzungen der Firma Jaensch GmbH entfernt werden mussten. Darüber hinaus leistete die RWE Power AG zusätzlich zur Kostenbeteiligung über den Förderverein Museum Villa Erckens e.V. durch die von ihr beauftragten Firmen Zuarbeiten beim Verschließen der Rissbildungen der Fassade. Auch Arbeiten im Kontext der Dachentwässerung führten zu einem Einsparungseffekt, da die vorhandene Kastenrinne erhalten werden konnte.

 

Gemäß der Ziffern 14.4 und 14.7 der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung des Schutzes und der Pflege von Denkmälern im Kreis Neuss vom 01.06.2002 sowie Pkt. 5 des Bewilligungsbescheides an die Stadt Grevenbroich ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, die gewährte Zuwendung „… ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn … die tatsächlichen Gesamtkosten niedriger sind als im Finanzierungsplan veranschlagt.“

 

Angepasst an die tatsächlichen Gesamtkosten und nach Anhörung der Stadt Grevenbroich wird der Zuschussbetrag des Rhein-Kreises Neuss auf 10.000,- € reduziert.