Betreff
Die Aufgaben des Rhein-Kreises Neuss im Bereich Schulen
Vorlage
40/0299/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Das Amt für Schulen und Kultur des Rhein-Kreises Neuss gliedert sich in fünf Produktgruppen:

 

40.1: Schulträgeraufgaben

40.2: Schulamt

40.3: Schulpsychologischer Dienst

40.4: Kultur

40.5: Kommunale Koordinierung.

 

Die Produktgruppen 40.1 – 40.3 sowie 40.5 nehmen Aufgaben aus dem Bereich Schule wahr. Diese Aufgaben werden im Folgenden kurz erläutert.

 

1.     Schulträgeraufgaben

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger von

 

·         vier Berufskollegs (Berufsbildungszentren – BBZ)
- BBZ Grevenbroich                 (2.203 Schüler/innen)
- BBZ Dormagen                     (1.238 Schüler/innen)
- BBZ Neuss-Hammfeld            (1.834 Schüler/innen)
- BBZ Neuss-Weingartstraße      (3.117 Schüler/innen)

·         drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
- Mosaik-Schule (Grevenbroich-Hemmerden)   (135 Schüler/innen)
- Sebastianus-Schule (Kaarst-Holzbüttgen)      (88 Schüler/innen)    
- Schule am Nordpark (Neuss)                      (144 Schüler/innen)

·         einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache
- Michael-Ende-Schule (Neuss)                      (205 Schüler/innen)

·         einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
- Joseph-Beuys-Schule (Neuss)                     (132 Schüler/innen)            

·         zwei Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung
- Martinusschule (Kaarst)                             (110 Schüler/innen)
- Schule am Chorbusch (Dormagen                (188 Schüler/innen)
  (mit zusätzlichem Schwerpunkt Sprache)

 

Die Schulen sind rechtlich unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechtes..

 

Die Aufgaben eines Schulträgers ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen des Schulgesetzes NRW. Der Schulträger ist für die Errichtung und Verwaltung der Schulen verantwortlich. Er ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige nicht-pädagogische Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Für die Durchführung baulicher Maßnahmen an den Schulgebäuden des Rhein-Kreises Neuss ist das Amt für Gebäudewirtschaft zuständig. Die übrigen Schulträgeraufgaben werden federführend vom Amt für Schulen und Kultur wahrgenommen, insbesondere:

 

  • Schulentwicklungsplanung
  • Unterstützung der Schulen bei Haushaltsplanung und Haushaltsausführung
  • Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Lernmitteln
  • Organisation des Schülerspezialverkehrs zu den Förderschulen
  • Übernahme der Schülerfahrkosten
  • Organisation offener Ganztagsangebote an den Förderschulen
  • Organisation der Mittagsverpflegung an den Förderschulen
  • Erhebung von Elternbeiträgen für den offenen Ganztag und für die Mittagsverpflegung
  • Schülerstatistik
  • Angelegenheiten des Schulausschusses.

 

In der Produktgruppe 40.1 (Schulträgeraufgaben) sind drei Vollzeitstellen und zwei Teilzeitstellen mit 19,5 bzw. 20,5 Wochenstunden eingerichtet.

 

Weitere Informationen zu der Entwicklung der Berufskollegs und der Förderschulen in der Trägerschaft des Kreises enthalten die Vorlagen zu den TOP 6 und 8 dieser Sitzung.

 

2.   Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss

 

Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss ist die untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für 74 Grundschulen, 11 Hauptschulen und 10 Förderschulen. Die Aufgaben werden von einer Kollegialbehörde, die aus fünf Schulaufsichtsbeamtinnen und – beamten sowie dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss besteht, wahrgenommen. Für die Verwaltungsaufgaben stehen den Schulaufsichtsbeamtinnen und –beamten sechs Kreisbedienstete auf 5 Vollzeitstellen und zwei Teilzeitstellen mit 20 bzw. 20,5 Wochenstunden zur Seite.

 

Der Aufgabenbereich des Schulamtes umfasst die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen.

 

Zur Dienstaufsicht über die Grundschulen zählen die Personalangelegenheiten der rund 1.400 Lehrkräfte, u. a. Neueinstellungen, Personaleinsatz, dienst- und tarifrechtliche Entscheidungen (z. B. Urlaub, Elternzeit, Fortbildungen), Vertretungsreserve sowie die Beratung in besoldungs- und dienstrechtlichen Fragen.

 

Im Zuge der inklusiven Beschulung werden im Schulamt in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, den jeweiligen Schulträgern und den Inklusionskoordinatorinnen die Orte des Gemeinsamen Lernens festgesetzt. Die Inklusionskoordinatorinnen sind zwei erfahrene Sonderpädagoginnen, die seit dem Jahr 2011 jeweils mit einer halben Stelle durch das Land für die Durchführung des regionalen Inklusionsprozess an das Schulamt abgeordnet wurden

 

In Schülerangelegenheiten ist das Schulamt zuständig für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Schulamt  plant und organisiert die Sprachstandsfeststellung bei den Vierjährigen. Des Weiteren ist das Schulamt zuständig für die Rechtsberatung der Schulen in den oben genannten Schulformen zuständig.

 

Eine der Hauptaufgaben des Schulamtes ist die Beratung der Schulen in Fragen der Schulentwicklung und Schulorganisation. Ein Kompetenzteam berät und unterstützt Schulen im Rahmen ihrer Konzeptarbeit und bietet bedarfsorientierte Fortbildung an. Hiermit werden die Schulen hinsichtlich der Unterrichtsqualität unterstützt.

 

In zahlreichen Bereichen nimmt das Schulamt Aufgaben für alle im Rhein-Kreis Neuss vorhandenen Schulformen wahr. Dazu gehören, die Organisation des Hausunterrichts, die Durchführung der Externenprüfung, Beratung, Unterstützung und Aufsicht bei der schulinternen Lehrerfortbildung sowie Medienberatung, die Beschulung ausländischer und spätausgesiedelter Schülerinnen und Schüler, Information über Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler, die Einrichtung einer Schulschiedsstelle, Koordination des Schulgesundheitswesens einschl. Beratung und Information bei der schulischen Suchtprävention, Zusammenarbeit mit örtlichen Diensten kommunaler und freier Träger zur Unterstützung der Schulen.

 

Die enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, dem Schulpsychologischen Dienst, dem Kreismedienzentrum und dem Gesundheitsamt sowie der Kreispolizeibehörde zeigt sich in vielen gemeinsamen Projekten. Hierher gehören u.a. die Arbeitskreise „Keine Gewalt“, „Schule – Beruf“ mit dem dazu gehörigen Lehrerbetriebspraktikum, Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulamt, Jugendhilfe und Schulpsychologischem Dienst bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten sowie Handlungsempfehlungen, insbesondere für Schulen, bei Schulschwänzen.

 

3.   Schulpsychologischer Dienst

 

Der Schulpsychologische Dienst ist in Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Korschenbroich und Meerbusch mit seinen Beratungsstellen und Sprechtagen kreisweit präsent. Durch diese dezentrale Organisation ist die bürgernahe Beratung und Betreuung aller am Schulleben Beteiligten gewährleistet.

 

Um den direkten Zugang zur Beratung ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen, finden persönliche und telefonische Sprechtage in den Beratungsstellen oder Schulen statt, an denen Ratsuchende gemeinsam mit den Fachkräften nach Lösungswegen suchen können.

 

Beratung, Diagnostik, Förderung und Fortbildung suchen und finden alle am Schulleben Beteiligten mit schulischen Fragestellungen. Dabei geht es um Fragestellungen der Teilleistungsschwierigkeiten in Abgrenzung zu allgemeinen Lernschwierigkeiten, besonderen Begabungen, Schullaufbahnfragen z.B. bei Einschulung oder zur weiterführenden Schule sowie um soziale Verhaltensauffälligkeiten in der Schule bis hin zur Krisenintervention. Ein besonderes Augenmerk wird in der Einzelfallberatung und fallübergreifenden Arbeit zunehmend dem Thema “Inklusion“ gewidmet.

                                  

Der Schwerpunktsetzung in der Fallarbeit wurde in den letzten Jahren eine immer stärker gewichtete Arbeit im vorbeugenden und multiplikatorischen Bereich hinzugefügt: Schulungen und Informationsveranstaltungen im vorschulischen Bereich, Elternschule, Lehrerfortbildung, Supervision, Beratungslehrergruppen, Programme zur Förderung der sozialen Kompetenz, Entwicklung von Lernprogrammen sowie Fördermaterialien und Durchführung von Gruppenseminaren zur Erhöhung der Rechtschreibsicherheit umschreiben das Spektrum der fallübergreifenden Tätigkeiten.

 

Die Beratungs-, Förder- und Fortbildungstätigkeit wird von psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften geleistet, für die es 6 kommunale und 3 landespsychologische Stellen und 3 kommunale Stellen für Sozialpädagoginnen im Schulpsychologischen Dienst gibt.

 

 

 

 

4. Kommunale Koordinierung im Rhein-Kreis Neuss

 

Seit 1. Mai 2014 beteiligt sich der Rhein-Kreis Neuss an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss - KAoA)“ und hat dazu ein Kommunales Koordinierungsbüro im Amt für Schulen und Kultur mit einer Leiterin, einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter eingerichtet, um den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf nachhaltig zu verbessern. Mit diesem vom Land einheitlich und effizient gestalteten und durch ESF- und Landesmittel finanzierten Übergangssystem nimmt die Kommunale Koordinierung alle Schülerinnen und Schüler im RKN in den Blick und ermöglicht ihnen einen guten, zielgerichteten und frühzeitigen Start in Ausbildung oder Studium.

 

Ziel des Kommunalen Koordinierungsbüros ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch ein effektives, kommunal koordiniertes Gesamtsystem unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Dazu werden Jugendliche und ihre Eltern von der Kommunalen Koordinierung im Rhein-Kreis Neuss auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt.

 

Bei der Umsetzung des neuen Übergangssystems hat der Rhein-Kreis Neuss eine wichtige Rolle und bündelt über die Kommunale Koordinierungsstelle die Aktivitäten vor Ort. Zum Aufgabenspektrum der kommunalen Koordinierungsstelle gehören:

·         Ansprache und Zusammenführung aller relevanten Partner,

·         Herstellung von Transparenz über Nachfrage- und Angebotsseite,

·         Initiieren von Absprachen und Vereinbarungen zwischen allen Partnern,

·         Umsetzen des definierten Berufsorientierungsinstrumentariums,

·         Nachhalten der Wirksamkeit und Qualitätssicherung sowie

·         Evaluierung auf lokaler Ebene.


Akteure und Partner im Übergangsprozess sind neben den acht Städten des Rhein-Kreis Neuss die zuständigen Landesministerien (Arbeitsministerium -MAIS und Schulministerium - MSW), die Bezirksregierungen, die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter, Schulen, Jugendämter, Bildungsträger, die Wirtschaft sowie die Gewerkschaften.


Grundlage für die Landesinitiative sind die Vereinbarungen im Ausbildungskonsens NRW von 2011, in dem sich die oben genannten Partner mit der Landesregierung auf ein Gesamtkonzept für einen systematischen Übergang von der Schule in den Beruf verständigt und sich zur gemeinsamen Umsetzung verpflichtet haben.

 

Das neu definierte KAoA-Instrumentarium soll die Berufs- und Studienorientierung an den allgemeinbildenden Schulen stärken. Ab Klasse 8 werden alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische und geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung mit regelmäßigen Praxisphasen auf Basis einer vorgelagerten Potenzialanalyse erhalten. Ergänzend zum Unterricht werden Berufsfelderkundungen und Praktika ermöglicht, um betriebliche Wirklichkeit zu erfahren und verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Dabei sind Gymnasien genauso einbezogen wie Haupt- und Förderschulen.


Angesichts der großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Rhein-Kreis Neuss (ca. 5.000 Jugendliche in allen 8. Klassen) wird das neue Übergangssystem Schule-Beruf schrittweise im Rhein-Kreis Neuss eingeführt. Bis zum Schuljahr 2016/17 sollen alle weiterführenden Schulen integriert sein und das definierte Instrumentarium vor Ort umsetzen. Bis zum Ende jeder Schulzeit wird mit den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Anschlussperspektive erarbeitet und durch eine konkrete Anschlussvereinbarung dokumentiert.