Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2007 nach 2008 im Rahmen des Jahresabschlusses 2007
Vorlage
20/480/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Kreistag ist gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2008 vorzulegen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Übersicht, der gemäß § 22 Abs. 1 – 3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2007 nach 2008 übertragenen Ermächtigungen, zustimmend Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag.


Sachverhalt:

Gemäß § 22 GemHVO können Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen werden und zwar bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres. Übertragungen von Ermächtigungen erfolgen dann, wenn festgestellt wird, dass im Haushaltsjahr begonnene Maßnahmen/Planungen erst im Folgejahr abgewickelt werden können.

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die übertragenen Ermächtigungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Es war zunächst vorgesehen, dass die Vorlage im Zusammenhang mit der Schlussbilanz 2007 erfolgen soll. Da sich die Erstellung der Schlussbilanz verzögern wird, werden die Ermächtigungsübertragungen, die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2007 nach 2008 im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 vorgenommen wurden, nachfolgend dargestellt:

 

Die von 2007 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen 2008 wie folgt:

 

Aufwendungen

330.451,20 EUR

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2008

330.451,20 EUR

 

 

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

1.285.813,05 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.283.520,10 EUR

Auswirkung auf den Finanzplan 2008

5.569.333,15 EUR

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3
GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 330.451,20 EUR gebildet.

 

Eine Gesamtübersicht, der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen, ist in der Anlage beigefügt.