Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss fördert im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge seit vielen Jahren verschiedenste Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbände. Als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Rhein-Kreis Neuss speziell für Leistungsberechtigte des SGB II sog. Flankierende Dienstleistungen zu erbringen. Hierunter fallen nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 – 4 SGB II die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung.
Für das laufende Haushaltsjahr stehen hierfür im Kreishaushalt insgesamt 745.118 € zur Verfügung.
Um diesen Versorgungsauftrag auch formal zu erfüllen, haben der Rhein-Kreis Neuss und die Träger der Beratungsstellen für die genannten Bereiche in 2005 eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die auch Basis der Zusammenarbeit der Verbände mit dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist.
Die Grundsätze und Einzelheiten dieser Zusammenarbeit sind in dem beigefügten gemeinsamen Bericht der Beratungsstellen und dem Jobcenter dargestellt; der Bericht behandelt die Entwicklung des Jahres 2013.