Betreff
Erweiterung der Schulbezeichnung der Schule am Chorbusch in Dormagen
Vorlage
40/0344/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, dass der Name der Schule am Chorbusch wie folgt erweitert wird:

 

Schule am Chorbusch

Förderschule des Rhein-Kreises Neuss

Förderschwerpunkte: Lernen – Sprache – Emotionale und soziale Entwicklung

- Primarstufe und Sekundarstufe I -

im integrativen Verbund
Hackhauser Straße 65
41540 Dormagen

 


Sachverhalt:

Seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 ist der Rhein-Kreis Neuss Träger der Schule am Chorbusch in Dormagen. In der Trägerschaft der Stadt Dormagen hatte die Schule am Chorbusch die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache.

 

In Abstimmung mit dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss hat die Verwaltung auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 01.07.2014 bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, dass die Schule am Chorbusch ab dem Schuljahr 2014/2015 in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in integrativer Form erweitert wird. Bei der integrativen Form werden die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemeinsam mit den Kindern unterrichtet, die zusätzlich den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung haben.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Erweiterung des Förderschwerpunktes mit Bescheid vom 22.07.2014 mit Wirkung vom 01.08.2014 genehmigt. Der zusätzliche Förderschwerpunkt ist in den Schulnamen aufzunehmen.

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2014 dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Erweiterung der Schulbezeichnung zu beschließen.