Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2012, Entlastung des Landrates und Behandlung des Gesamtjahresüberschusses
Vorlage
014/0372/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.    Der Gesamtabschluss des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2012 wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 1 und 96 Abs. 1 GO NRW in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 3.12.2014 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 633.918.165,68 € und einem Gesamtjahresüberschuss von 2.431.465,75 € bestätigt.

2.    Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß §§ 116 und 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Sachverhalt:

Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 wurde vom Kreiskämmerer aufgestellt, der sich dabei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, bediente, und mit Datum vom 28.2.2014 dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der vom Landrat bestätigte Entwurf wurde in der Sitzung des Kreistages vom 25.3.2014 eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Nach § 116 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss. Zur Durchführung der Prüfung bedient er sich der Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

Der Gesamtabschluss 2012 ist von der Rechnungsprüfung dahingehend geprüft worden, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem Bericht Nr. 14/0703 über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 des Rhein-Kreises Neuss  zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Macht sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 3.12.2014 den von der Rechnungsprüfung vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 des Rhein-Kreises Neuss“ und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zu eigen, wird er das Ergebnis seiner Beratungen in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenfassen, der vom Ausschussvorsitzenden und dem Leiter der Rechnungsprüfung unterzeichnet wird.

Der „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 des Rhein-Kreises Neuss“ ist allen Kreistagsabgeordneten mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung übersandt worden.