Betreff
Mitgliedschaft des Kreisdirektors in externen Gremien
Vorlage
010/0389/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, Kreisdirektor/in                                 in folgende Gremien zu entsenden:

 

Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter

- stellv. Mitglied

Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (KMN)
Gesellschafterversammlung
- stellv. Mitglied

Kreisverkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH
Aufsichtsrat
- Mitglied

Kreiswerke Grevenbroich GmbH
Aufsichtrat
- stellv. Mitglied

Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat
- Mitglied

Segelflugplatzgesellschaft mbH Grevenbroich
Aufsichtsrat
- Mitglied

Sparkasse Neuss
Zweckverbandsversammlung
- Mitglied

Verwaltungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss GmbH
Beirat
- stellv. Mitglied

Zweckverband euregio rhein-maas-nord
Verbandsversammlung
- stellv. Mitglied

Zweckverband IT-Kooperation Rheinland
Verbandsversammlung
- stellv. Mitglied

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Verbandsversammlung
- stellv. Mitglied

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW werden Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises dazuzählen.

 

Der/ Die neue Kreisdirektor/in soll ab dem 01.03.2015 die Aufgabe übernehmen.