Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 stellt die SPD Kreistagsfraktion den Antrag die verfügbaren und nicht mehr benötigten Mittel zur Landschaftspflege und Waldvermehrung den Städten und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss als Zuschuss für die Beseitigung von Schäden durch den Pfingststurm Ela zur Verfügung zu stellen.
Bei einer Gewährung eines Zuschusses an die Städte und Gemeinden im
Rhein-Kreis Neuss handelt es sich für den Kreis um Transferaufwand
(Kontengruppe 53). Gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 14 GemHVO ist Transferaufwand im
Ergebnisplan als ordentlicher Aufwand auszuweisen.
Im Teilergebnisplan des Produktes 090 511 012, in dem die Mittel für
Landschaftspflege und Waldvermehrung veranschlagt sind, stehen Mittel nicht mehr
zur Verfügung.
Lediglich im investiven Teilfinanzplan sind noch Mittel für die
Auszahlungen für Grunderwerb vorhanden. Diese investiven Grunderwerbsmittel
sind für den Ankauf eines Grundstückes auf der Gustorfer Höhe vorgesehen. Die
Grunderwerbsverhandlungen stehen vor dem Abschluss. Es ist ein Antrag auf
Ermächtigungsübertragung gestellt, um diese Mittel in das Haushaltsjahr 2015 zu
übertragen. Somit ist auch diese investive Ermächtigung gebunden.
Verfügbare und nicht mehr benötigte Mittel stehen damit nicht mehr zur
Verfügung.