Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2016 bis 2020 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2016 – 2020 besteht aus 15 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 37,53 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 16,61 Mio. EUR. Die 16 Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und neun Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2016 - 2020 eingeplant sind. Infolge des sehr kleinen Förderspielraums und der restriktiven Förderkriterien für Neubewilligungen seitens des Landes NRW bedeutet dies nahezu einen Förderstillstand. Insofern stehen alle Maßnahmen des Kreises unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht mehr möglich. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Finanzmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) derzeit nur bis zum Jahr 2019 gesichert sind. Es besteht somit keine Planungssicherheit mehr.

Demzufolge wird seitens der Verwaltung eine grundsätzliche Verschiebung aller Maßnahmen um ein Jahr vorgenommen, um zumindest haushaltstechnisch eine Erfassung abzubilden.

 

Davon ausgenommen ist die Maßnahme:

 

]   K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

 

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen. Insofern ist ein Vorziehen der Maßnahme aus dem Programmjahr 2018 in das Jahr 2017 sinnvoll. Die Verwaltung hat auf freihändiger Basis die Grunderwerbsverhandlungen wieder aufgenommen und hat in einem erneuten Anlauf eine gütige Einigung mit allen bis auf einen grundstücksmäßig betroffenen Eigentümer herbeiführen können. Die Grunderwerbsverhandlungen bzw. Tauschverhandlungen mit dem betroffenen Eigentümer werden derzeit intensiv geführt.

 

 

 

 

In Sachen K 9n Strümp-Osterath stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

 

Die K 9n stellt eine neue Ost-West-Verbindung zwischen der Landesstraße L 137 und der Landesstraße L 476 mit direktem Anschluss an die BAB A 57 dar.

Die Stadt Meerbusch hat ein erhebliches Interesse an der Verlängerung der Kreisstraße 9, die auch der Erschließung des neuen Siedlungsbereiches Am Strümper Busch im Rahmen der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne Nr. 280 und 281 dienen soll. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Meerbusch 2003/2004 dem Kreis gegenüber bereit erklärt, das Planungs- und Baurecht für die Gesamtmaßnahme zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb uneingeschränkt zur Verfügung zustellen. Die beiden Bebauungspläne haben zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt und das Umlegungsverfahren wurde abgeschlossen. Das Umlegungsverfahren, auch Bodenneuordnung genannt, ist ein gesetzliches Grundstückstauschverfahren, in dem der Grunderwerb durch Zuteilung der Grundstücke geregelt wird.

Mit Abschluss (Rechtskraft) des Umlegungsverfahrens liegt in der Regel das uneingeschränkte Baurecht für die Maßnahme vor und die Voraussetzungen für den Förderantrag sowie die Aufnahme in das jährliche Programmgespräch für das Jahresförderprogramm sind somit gegeben. In der ersten Jahreshälfte 2014 hat die Stadt Meerbusch dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass die zum Bau der K 9n benötigten Flächen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat daraufhin den umfangreichen Förderantrag erstellt und die Unterlagen fristgerecht bis zum 01. Juni 2014 dem Zuwendungsgeber zur Prüfung vorlegt. Im September 2014 hat die Stadt Meerbusch dem Kreis jedoch mitgeteilt, dass gegen B-Plan derzeit zwei Klagen (Normenkontrollverfahren) beim OVG Münster anhängig sind. Wann ein Urteil ergeht, ist momentan nicht absehbar. Erst mit Ablehnung der Klagen vom OVG Münster tritt die Rechtskraft des B-Plans ein und das uneingeschränkte Baurecht liegt vor.

 

 

Auf eine detaillierte Planungs- und Sachstandsbeschreibung der restlichen Maßnahmen wird verzichtet, weil der Sachstand sich nicht geändert hat und in 2016 nicht ändern wird.

 

Hintergrund für die gravierenden Einschnitte bei der Fördermittelzuteilung ist das Auslaufen der Straßenbauförderung aus Bundesmitteln im Jahre 2019 gemäß Entflechtungsgesetz. Bereits jetzt bestehen für einen Großteil der zur Verfügung stehenden Finanzmitteln Restverpflichtungen des Landes aus den bereits eingeplanten und bewilligten Maßnahmen, die ausfinanziert werden müssen.

Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der oben genannten Fakten, die auch höchstwahrscheinlich weit über das Jahr 2016 hinausgehen werden, dringender Handlungsbedarf zur Lösung der Förderproblematik in den politischen Gremien des Landes gesehen. Denn es ist heute schon klar und deutlich zu erkennen, dass auch nach dem Auslaufen der Mittelgewährung vom Bund an die Länder im Jahre 2019 erheblicher Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene für die Verkehrsinfrastruktur bestehen wird.

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet acht Maßnahmen, wobei es sich um sechs Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.