Sachverhalt:
Mit beigefügtem Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wird über die Haltung der Landeregierung zum „Bremer Modell-Gesundheitsversorgung Asylsuchender“ berichtet.
Das Land NRW befürwortet die Einführung des Bremer Modells und setzt sich auf Bundesebene dafür ein, die Möglichkeiten zu prüfen, mit welchen es den interessierten Ländern ermöglicht wird, eine solche Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen.
In NRW ist der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden.
Der Rhein-Kreis Neuss kann daher nicht selbst
Vertragspartner einer Krankenkasse werden und könnte einen Verhandlungsprozess
lediglich begleiten.
Vor dem Hintergrund, dass aber im beigefügten Bericht darauf hingewiesen wird, dass die großen Regionalkassen einer solchen Vereinbarung ablehnend gegenüber stehen, wird hier für eine solche Initiative einzelner Städte und Gemeinden keine Aussicht auf Erfolg gesehen.
Der Rahmenvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Nordrhein in welchem die ärztliche Versorgung von Leistungsberechtigten nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird, wurde 1996 durch den Nordrhein-Westfälischen Städte- und
Gemeindebund geschlossen. Diesem Vertrag sind die einzelnen Gemeinden in NRW
durch schriftliche Erklärung beigetreten.
Analog hierzu sollte das Thema durch die Städte und Gemeinden bei
entsprechender Interessenlage dem Städte- und Gemeindebund NRW vorgebracht
werden und dort ggf. landesweit und analog zu den Bemühungen der
Landesregierung verfolgt werden.