Sachverhalt:
Zur Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die in der Anfrage angesprochenen Punkte unterliegen von der Zuständigkeit her der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW (Bergbehörde NRW). Auf eine ähnlich gelagerte Anfrage hat die Bezirksregierung Arnsberg im Oktober 2014 wie folgt Stellung genommen:
Altablagerungen vor 1980:
Altdeponien
Die
ersten Braunkohlekraftwerke im Rheinland haben ihren Betrieb
bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit geringen Leistungen aufgenommen.
Entsprechend gering waren die zu entsorgenden Aschemengen. Die Aschen wurden in
die offenen Tagebaugruben mit dem Abraum entsprechend der damaligen
Genehmigungen und der Rechtslage verkippt.
In den
70er und 80er Jahren wurden die Aschen in sogenannten Aschekippen abgelagert.
Durch diese kompakte Verkippungsart konnte eine geringere Wasserdurchlässigkeit
gegenüber der umgebenen Abraumkippe erzielt werden.
Erst
die Notwendigkeit, die Abfälle aus den Rauchgasentschwefelungsanlagen (Gips und
chloridhaltiges Überschusswasser) zusätzlich zur Asche zu verbringen, führte zu
einer Überarbeitung der bisherigen Ablagerungskonzepte. Daher werden seit den
achtziger Jahren die Kraftwerksrückstände in planfestgestellten Deponien
abgelagert.
Deponien seit 1980:
Abgelagerte
Mengen und Abfallarten
Für
die KWR-Deponie Inden II ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
Die
Mengen für die vier KWR-Deponien unter Aufsicht der Bergbehörde
sind
in der folgenden Übersichtstabelle dargestellt.
KWR-Deponie |
Gesamtvolumen [in m³] |
bisher verfüllte Gesamtmenge [In m³] |
Restvolumen [In m³] |
Vereinigte Ville |
40,0 Mio. m³ |
19,4 Mio. m³ |
20,6 Mio. m³ |
Fortuna |
51,9 Mio. m³ |
29,9 Mio
m³ |
22,0 Mio
m³. |
Garzweiler |
113,0 Mio.
m³ |
46,1 Mio.
m³ |
66,9 Mio.
m³ |
Inden
I |
25,0 Mio. m³ |
25,0 Mio. m³ |
0.00 Mlo. m³ |
Zur
Ablagerung auf den KWR-Deponien sind im Wesentlichen die üblichen Aschen und
Kraftwerksreststoffe einschließlich der Rückstände aus der
Rauchgasentschwefelung (REA-Gips) aus der Verbrennung der. Rohbraunkohle
in den Großkraftwerken des Rheinischen Reviers sowie bestimmte
mineralische Abbruchabfälle wie Boden und Bauschutt aus RWE-eigenen Betrieben
bzw. Maßnahmen in ausgewiesenen Monobereichen oberhalb des zukünftigen
Grundwasserspiegels zugelassen.
Zuordnungswerte und Deponieklasse
In
allen abgelagerten Abfällen finden sich die in den Ausgangsstoffen enthaltenen
Parameter wieder soweit beispielsweise diese nicht in thermischen Prozessen
umgewandelt werden. Bei der Verbrennung von Braunkohle bleibt Asche als
unbrennbarer Bestandteile der Braunkohle übrig. Selbstverständlich
enthalten alle bodenbürtigen Stoffe auch Schwermetalle in geringen Konzentrationen.
Die
auf den KWR-Deponien abgelagerten gering belasteten mineralischen Abfälle
halten die Zuordnungswerte der Deponieklasse I ein (vgl. Anhang 3, Tabelle 2
DepV). In vielen Parametern sind selbst die Werte für die Deponieklasse O. eingehalten. Die
Entsorgung der anfallenden Kraftwerksreststoffe erfolgt sach- und fachgerecht
sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsnormen. Die
Einhaltung dieser Anforderungen wird durch die zuständige Bergbehörde und durch
den Betreiber überwacht.
Grundwasserkontakt
Bei
den jeweils zu Grunde liegenden Planfeststellungsverfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Lage der KWR-Deponien zum Grundwasser bewertet.
Dabei wurde auch der Wiederanstieg des Grundwassers im Rheinischen Revier
berücksichtigt. Darüber hinaus wurden alle Deponien
zum Stichtag 15.09.2009 hinsichtlich der Einhaltung
der EU-Standards und des nationalen Deponierechts überprüft und der
Weiterbetrieb mit gesonderten Bescheiden jeweils gestattet.
Ergänzend ist zu Frage 2 anzumerken, dass für der Bergaufsicht unterliegende Flächen das Altlastenkataster von der Bergbehörde geführt wird. Der Rhein-Kreis Neuss wird als Untere Bodenschutzbehörde erst mit der Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht zuständig. Im Vorgriff darauf wurden unabhängig von der Anfrage vorbereitende Übernahmeinformationen vom Bergamt angefordert, die derzeit noch nicht vorliegen.
Zu Frage 3 weist der Bergbautreibende RWE Power darauf hin, dass aufgrund des geringen Schadstoffinventars insbesondere von Schwermetallen und günstigen Eluationseigenschaften der Kraftwerksaschen keine Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind. Weiterhin weist RWE Power darauf hin, dass darüber hinaus im gesamten Rheinischen Revier ein engmaschiges Grundwasserbeobachtungsnetz existiert, in dem die Wasserqualitäten sowohl im Bereich der derzeit betriebenen Deponien und der ehemaligen Verkippungsbereiche als auch die Tagebaubereiche und ihre Abstrombereiche überwacht werden. Die Überwachung obliegt der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg unter Einbindung des Umweltministeriums, der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie des Erftverbandes. Es gibt keine Anzeichen, dass negative Einflüsse von den verkippten Braunkohlenaschen oder sonstigen Kraftwerksreststoffen ausgehen.