Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Tagebau Garzweiler" vom 28.01.2015/03.02.2015
Vorlage
61/0464/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die in der Anfrage angesprochenen Punkte unterliegen von der Zuständigkeit her der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW (Bergbehörde NRW). Auf eine ähnlich gelagerte Anfrage hat die Bezirksregierung Arnsberg im Oktober 2014 wie folgt Stellung genommen:

 

Altablagerungen vor 1980:

 

Altdeponien

 

Die ersten Braunkohlekraftwerke im Rheinland haben ihren Betrieb bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit geringen Leistungen aufgenommen. Entsprechend gering waren die zu entsorgenden Aschemengen. Die Aschen wurden in die offenen Tagebaugruben mit dem Abraum entsprechend der damaligen Genehmigungen und der Rechtslage verkippt.

 

In den 70er und 80er Jahren wurden die Aschen in sogenannten Aschekippen abgelagert. Durch diese kompakte Verkippungsart konnte eine geringere Wasserdurchlässigkeit gegenüber der umgebenen Abraumkippe erzielt werden.

 

Erst die Notwendigkeit, die Abfälle aus den Rauchgasentschwefelungsanlagen (Gips und chloridhaltiges Überschusswasser) zusätzlich zur Asche zu verbringen, führte zu einer Überarbeitung der bisherigen Ablagerungskonzepte. Daher werden seit den achtziger Jahren die Kraftwerksrückstände in planfestgestellten Deponien abgelagert.

 

Deponien seit 1980:

 

Abgelagerte Mengen und Abfallarten

 

Für die KWR-Deponie Inden II ist die Bezirksregierung Köln zuständig.

 

Die Mengen für die vier KWR-Deponien unter Aufsicht der Bergbehörde

sind in der folgenden Übersichtstabelle dargestellt.

 

 

KWR-Deponie

Gesamtvolumen

[in m³]

bisher verfüllte Gesamtmenge

[In m³]

Restvolumen

[In m³]

Vereinigte

Ville

40,0 Mio. m³

19,4 Mio. m³

20,6 Mio. m³

Fortuna

51,9 Mio.

29,9 Mio

22,0 Mio.

Garzweiler

113,0 Mio.

46,1 Mio.

66,9 Mio.

Inden I

25,0 Mio. m³

25,0 Mio. m³

0.00 Mlo.

 

 

Zur Ablagerung auf den KWR-Deponien sind im Wesentlichen die üblichen Aschen und Kraftwerksreststoffe einschließlich der Rückstände aus der Rauchgasentschwefelung (REA-Gips) aus der Verbrennung der. Rohbraunkohle in den Großkraftwerken des Rheinischen Reviers sowie bestimmte mineralische Abbruchabfälle wie Boden und Bauschutt aus RWE-eigenen Betrieben bzw. Maßnahmen in ausgewiesenen Monobereichen oberhalb des zukünftigen Grundwasserspiegels zugelassen.

 

Zuordnungswerte und Deponieklasse

 

In allen abgelagerten Abfällen finden sich die in den Ausgangsstoffen enthaltenen Parameter wieder soweit beispielsweise diese nicht in thermischen Prozessen umgewandelt werden. Bei der Verbrennung von Braunkohle bleibt Asche als unbrennbarer Bestandteile der Braunkohle übrig. Selbstverständlich enthalten alle bodenbürtigen Stoffe auch Schwermetalle in geringen Konzentrationen.

 

Die auf den KWR-Deponien abgelagerten gering belasteten mineralischen Abfälle halten die Zuordnungswerte der Deponieklasse I ein (vgl. Anhang 3, Tabelle 2 DepV). In vielen Parametern sind selbst die Werte für die Deponieklasse O. eingehalten. Die Entsorgung der anfallenden Kraftwerksreststoffe erfolgt sach- und fachgerecht sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsnormen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch die zuständige Bergbehörde und durch den Betreiber überwacht.

 

Grundwasserkontakt

 

Bei den jeweils zu Grunde liegenden Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Lage der KWR-Deponien zum Grundwasser bewertet. Dabei wurde auch der Wiederanstieg des Grundwassers im Rheinischen Revier berücksichtigt. Darüber hinaus wurden alle Deponien zum Stichtag 15.09.2009 hinsichtlich der Einhaltung der EU-Standards und des nationalen Deponierechts überprüft und der Weiterbetrieb mit gesonderten Bescheiden jeweils gestattet.

 

Ergänzend ist zu Frage 2 anzumerken, dass für der Bergaufsicht unterliegende Flächen das Altlastenkataster von der Bergbehörde geführt wird. Der Rhein-Kreis Neuss wird als Untere Bodenschutzbehörde erst mit der Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht zuständig. Im Vorgriff darauf wurden unabhängig von der Anfrage vorbereitende Übernahmeinformationen vom Bergamt angefordert, die derzeit noch nicht vorliegen.

 

Zu Frage 3 weist der Bergbautreibende RWE Power darauf hin, dass aufgrund des geringen Schadstoffinventars insbesondere von Schwermetallen und günstigen Eluationseigenschaften der Kraftwerksaschen keine Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind. Weiterhin weist RWE Power darauf hin, dass darüber hinaus im gesamten Rheinischen Revier ein engmaschiges Grundwasserbeobachtungsnetz existiert, in dem die Wasserqualitäten sowohl im Bereich der derzeit betriebenen Deponien und der ehemaligen Verkippungsbereiche als auch die Tagebaubereiche und ihre Abstrombereiche überwacht werden. Die Überwachung obliegt der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg unter Einbindung des Umweltministeriums, der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie des Erftverbandes. Es gibt keine Anzeichen, dass negative Einflüsse von den verkippten Braunkohlenaschen oder sonstigen Kraftwerksreststoffen ausgehen.