Betreff
Entwicklung im Bereich des Betreuungsgeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2014)
Vorlage
51/0485/XVI/2015
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Zum 01.08.2013 ist das Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten (§ 4a BEEG). Hierüber wurde bereits ausführlich im Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

Danach haben Anspruch auf Betreuungsgeld Eltern, die ihr Kind erziehen, mit dem Kind im gleichen Haushalt leben und keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nehmen. Eine volle Erwerbstätigkeit steht dem Anspruch nicht entgegen. Es wird in der Regel ab dem 15. Lebensmonat bis längstens zum 36. Lebensmonat gezahlt (Höchstdauer: 22 Monate).

 

Das Betreuungsgeld betrug zunächst monatlich 100 € und seit dem 01.08.2014 monatlich 150 €.

 

Zu Beginn der Einführung des Betreuungsgeldes bestand noch eine große Unsicherheit hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen. Durch eine regelmäßige Berichterstattung des Rhein-Kreises Neuss anhand von Pressemitteilungen zu diesem Thema konnten ab dem 2. Halbjahr steigende Antragszahlen verzeichnet werden.

 

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss, wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Ausgezahlt wurde ein Betrag von 1.990.240,35 € gegenüber 51.600 €  im Jahr 2013 (vom 01.08.-31.12.).