Betreff
Neufassung Kreisjugendförderplan für die Jahre 2015 - 2019
Vorlage
51/0486/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Kreisjugendförderplanes für die Jahre 2015 -2019 in der vorliegenden Fassung zu. Die darin getroffenen Regelungen zur Förderung der Jugendarbeit erlangen mit dem Tag der Beschlussfassung ihre Gültigkeit.

 

 


Sachverhalt:

Der Kreisjugendförderplan regelt die Voraussetzungen und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit in freier, wie in öffentlicher Trägerschaft. Zugleich beinhaltet er eine Bestands- und Bedarfsbeschreibung für das Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes, erstens anhand vorliegender statistischer Daten über die Entwicklung von Jugendeinwohnerdaten und zweitens in der fachlichen Einschätzung zu den Lebensverhältnissen.

Die Darstellung der Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lässt Rückschlüsse über die zu treffenden Planvorgaben und die notwendigen Entwicklungen zu.

 

Der nun vorliegende Jugendförderplan stellt eine Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung des bisherigen Richtlinienwerkes (Legislaturperiode 2010 - 2014) dar. In dem Entwurf für die Jahre 2015 - 2019 sind neben den Überarbeitungen und Aktualisierungen der Texte und Statistiken folgende Inhalte komplett neu aufgenommen worden:

- Inklusion (Kapitel 2.2)

- Jugend und Medien (Kapitel 2.6)

- § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (Kapitel 3.4)

 

Bei den Änderungen in den Förderrichtlinien handelt es sich größtenteils um Formulierungsänderungen zur Klarstellung / besserem Verständnis und zur Verwaltungsvereinfachung. Die Zuschussbeträge konnten unverändert beibehalten werden. Außerdem wurden höhere Fördersätze für Teilnehmer mit erhöhtem Betreuungsbedarf (Inklusion) eingefügt. Die vorgenommenen Änderungen wurden im Vorfeld mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

Folgende wesentliche Änderungen wurden in den Förderrichtlinien vorgenommen:

- Erhöhung der Fördersätze für Teilnehmer mit erhöhtem Betreuungsbedarf (Inklusion)

          6.2.5 Kinder- und Jugenderholung, Ferienfahrten mit Kinder- und Jugendgruppen

          6.2.6 Kinder- und Jugenderholung, wohnortnahe Ferienveranstaltungen

          6.2.8 Internationale Jugendarbeit

          6.6.2 Familienerholung

- 6.2.10.1 Investive Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen

Nur noch ab einem Zuschuss in Höhe von 1.500 € ist eine vorherige Entscheidung        durch den Jugendhilfeausschuss notwendig.

- 6.3.2 Qualitätsentwicklung der Ganztagsbetreuung in Schulen

          Der Punkt wurde gestrichen, da keine Förderung durch das Land mehr erfolgt.

- 6.6.1 Familienbildung

Es soll eine regelmäßige Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss durch die Familienbildungsträger erfolgen.

 

Ein erster Entwurf des Kreisjugendförderplanes wurde bereits im Arbeitskreis der hauptamtlichen Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Daraus resultierende Änderungsvorschläge und Ergänzungen wurden in dem vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Anschließend wurde dieser am 22.01.2015 im Rahmen eines „Hearings“ den freien Trägern der Jugendhilfe und Jugendarbeit aus Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen vorgestellt. Die dort vorgetragenen Hinweise und redaktionellen Änderungen wurden ebenfalls in dem vorliegenden Entwurf eingefügt.

Der Wunsch der Familienbildungsträger auf Ergänzung ihrer Angebote in den einzelnen Sozialraum-Beschreibungen der Kommunen wird bei der Layout-Gestaltung vor der Druckfreigabe eingefügt.