Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 - 2018 gemäß § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW
Vorlage
20/0509/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 - 2018 zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Am 25. März 2014 hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss einen Doppelhaushalt für die Jahre 2014/2015 beschlossen. Damit wurden ertrags- und finanzwirtschaftliche sowie vermögenswirksame Entscheidungen für einen 2jährigen Zeitraum im Voraus satzungsrechtlich festgelegt. Die Veranschlagung ist nach Jahren getrennt vorgenommen, da das Jährlichkeitsprinzip zu beachten ist. Die beiden Haushaltsjahre dürfen nicht zu einer Rechnungsperiode zusammengefasst werden.

 

Im Falle einer Haushaltsplanung für 2 Jahre ist gem. § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW dem Kreistag eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bezogen auf die dem 2. Haushaltsjahr folgenden 3 Jahre - also die Haushaltsjahre 2016 - 2018 - vorzulegen. Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Planung die Haushaltssatzung für die Jahre 2014 und 2015 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2016 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.

 

Soweit Differenzen zwischen prognostizierter und tatsächlich eingetretener wirtschaftlicher Entwicklung erheblich im Sinne des § 81 Gemeindeordnung NRW sind, könnte sich die Verpflichtung ergeben, für das 2. Haushaltsjahr eine Nachtragssatzung zu erlassen. Ein derartiges Erfordernis ist allerdings nicht zu erkennen. Die im Planungszeitraum 2016 - 2018 gegenüber der Darstellung im Doppelhaushalt zu erwartenden wesentlichen Veränderungen sind - basierend auf einer Prognoserechnung für das Haushaltsjahr 2015 - nachfolgend dargestellt und erläutert. Zugleich wird damit der Antrag der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen vom 19.02.2015 - Zwischenbericht zum Kreishaushalt 2014/2015 - beantwortet.

 

Die beigefügte Übersicht „Fortschreibung Ergebnis- und Finanzplanung 2016 - 2018 gem. § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW - gibt Auskunft darüber, inwieweit die Entwicklung der maßgeblichen Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2015 von der beschlossenen und genehmigten Haushaltssatzung 2014/2015 abweicht. Relevant sind hier in erster Linie die Positionen des Finanzausgleichs, insbesondere die Schlüsselzuweisungen, die Kreisumlage und die Landschaftsumlage, die aufgrund des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015, das zwischenzeitlich endgültig verabschiedet ist, von den Planansätzen abweichen. Des Weiteren wurden der Personalaufwand sowie die Aufwendungen nach dem SGB II und dem SGB XII einer neuen Prognose unterzogen.

 

Nach heutigem Stand muss im Ergebnis von einer zusätzlichen Haushaltsbelastung in Höhe von 2,4 Mio. € ausgegangen werden. Hierzu im Einzelnen:

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Abgaben ist ab 2015 davon auszugehen, dass geringere Landeszuweisungen im Rahmen der Wohngeldpauschale zu verzeichnen sind. Auf der Grundlage einer Prognoserechnung des Landkreistages wurden die Erträge um rund 500.000 € reduziert.

 

Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist aufgrund der endgültigen Verabschiedung des GFG 2015 davon auszugehen, dass sich die Erträge aus Schlüsselzuweisungen gegenüber der Planung um rund 7,5 Mio. € reduzieren. Hierzu wurde bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 28.10.2014 umfassend vorgetragen. Auf die dortige Ausführung wird verwiesen. Bei den Erträgen aus dem Aufkommen der Kreisumlage ist aufgrund der erheblichen Steigerung der Umlagegrundlagen, also der Steuerkraft der Städte und Gemeinden um rund 28,5 Mio. € ein sogenannter Mitnahmeeffekt gegenüber der Planung von 2015 in Höhe von rund 11,2 Mio. € zu verzeichnen, mit der der Rückgang der Schlüsselzuweisungen kompensiert wird.

 

Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen ist im Haushaltsjahr 2015 zu erwarten, dass im Rahmen der sogenannten Übergangsmilliarde dem Rhein-Kreis Neuss rund 2,6 Mio. € im Zusammenhang mit der vom Bund versprochenen Übernahme von Leistungen im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe zufließen werden. Im Übrigen werden die Städte und Gemeinden in Höhe von rund 3 Mio. € über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils bedacht.

 

Die Personalaufwendungen steigen auch mit Rücksicht auf die Entwicklungen im Tarif- und Besoldungsbereich gegenüber der Planung um rund 1 Mio. €.

 

Bei den Transferaufwendungen ist darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die beim Rhein-Kreis Neuss gestiegenen Umlagegrundlagen auch ein Mitnahmeeffekt bei der Landschaftsumlage eintritt. Diese steigt auf rund 102,3 Mio. €, was gegenüber der Planung zu einem zusätzlichen Aufwand von rund 3 Mio. € führt. Angesichts der nach wie vor ungebremsten Wachstumstendenzen im Bereich des Pflegewohngeldes, der Hilfe zur Pflege sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt ist in diesem Bereich bis zum Ende des Jahres 2015 mit weiteren Aufwandssteigerungen zu rechnen, so beim Pflegewohngeld rund 1,9 Mio. €, bei der Hilfe zur Pflege rund 2,1 Mio. € und bei der Hilfe zum Lebensunterhalt rund 0,54 Mio. €.

 

Auf der Basis dieser Prognoserechnung für das Haushaltsjahr 2015 ergibt sich ein möglicher Fehlbetrag von rund 2,4 Mio. € für das Haushaltsjahr 2015.

 

Auf der Grundlage der vorstehenden Berechnungen wurden die Planansätze für die Ergebnis- und Finanzplanung 2016 - 2018 gemäß den Orientierungsdaten des Landes fortgeschrieben. Daraus ergibt sich für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 eine Beibehaltung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 39,8 v.H. sowie eine Reduzierung des Hebesatzes im Planungsjahr 2018 um rund 0,4 v. H.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die in § 1 Abs. 2 Nr. 8 Gemeindehaushaltsverordnung NRW bezeichneten Anlagen zum Haushaltsplan (Unterlagen über die gemeindlichen Betriebe) der Vorlage beizufügen. Diese Information ist grundsätzlich geboten, da die Wirtschaftspläne nicht - wie der Kreishaushalt - für 2 Jahre aufgestellt werden.

 

Als Anlage sind die Wirtschaftspläne der Kreiskrankenhäuser sowie der Seniorenhäuser für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt. Weitere Anlagen, die nach der Vorschrift des § 1 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW dem Haushaltsplan beizufügen sind, können im Rahmen der Fortschreibung vorgelegt werden. Hierzu zählen u.a. der Stellenplan, die Bilanz aus dem zuletzt festgestellten Jahresabschluss 2013 sowie die Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen.

 

Der Stellenplan 2015 wird nach Beschlussfassung im Personalausschuss am 18.02.2015 im Kreistag separat beraten.

 

Nach Beratung wird der Finanzausschuss um Kenntnisnahme gebeten.