Sachverhalt:
Die
Verwaltung hat in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 05.03.2015 den
Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das
Kindergartenjahr 2014/15 vorgelegt. Aufgrund des unvorhersehbar großen Bedarfs
an Plätzen für Kinder über 3 Jahren kommt es in Kindertageseinrichtungen zu
gesetzlich zulässigen Überbelegungen (Anlage zu § 19 KiBiz).
Grundsätzliche
Anmerkungen zur Bedarfsplanung:
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Die
Bedarfsplanung wird grundsätzlich auf der Grundlage der regulär vorhandenen
Plätze für Kinder unter und über drei Jahre in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege vorgenommen.
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Eine
Aufstellung von Überbelegungen im U3-Bereich entfällt, weil dort Überbelegungen
grundsätzlich auszuschließen sind.
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Zu
Beginn des Kindergartenjahres werden nicht 100 % der angemeldeten Kinder
aufgenommen. Relativ viele Kinder werden bedingt durch
a)
Zuzüge
in Neubaugebiete oder in vorhandenem Wohnungsbestand,
b)
der
Vollendung des 3. Lebensjahres und den damit verbundenen Rechtsanspruch auf
einen Platz in einer Kindertageseinrichtung,
c)
aufgrund
der Beendigung der Elternzeit,
d)
oder
der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit eines Elternteils
erst im laufenden Kindergartenjahr
aufgenommen.
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diese
Kinder werden in der Regel bei den Meldungen der Kindpauschalen beim
Landesjugendamt zum 15.03. eines Jahres
berücksichtigt.
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Überbelegungen
werden grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in der Anlage zu §
19 KiBiz vorgenommen
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Gruppen
der Gruppenform I werden grundsätzlich nicht mit U3-Kindern überbelegt, wohl
aber mit Ü3-Kindern, soweit dies notwendig ist.
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Gruppen
der Gruppenform II werden grundsätzlich nicht überbelegt.
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Gruppen
der Gruppenform III werden im gesetzlich zulässigen Rahmen überbelegt, soweit
dies erforderlich ist.
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Ein
zusätzlicher Bedarf im U3-Bereich wird über die Kindertagespflege abgedeckt.
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Der
im Rahmen der Bedarfsplanung festgestellte zusätzliche Bedarf wird
a)
in
Rommerskirchen durch die Errichtung einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung
mit zwei Gruppen der Gruppenform I ab dem Kindergartenjahr 2016/17 kompensiert.
b)
Der
zusätzliche Bedarf in Korschenbroich wird durch den Neubau einer
Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen (10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und
70 Plätze für Kinder über 3 Jahre) kompensiert. Die Kindertageseinrichtung
steht ab dem Kindergartenjahr 2016/17 zur Verfügung. Eine Notgruppe mit 20
Plätzen in Herrenshoff wird im Gegenzug geschlossen.
c)
In
Jüchen wird der Bedarf in den nächsten 2 Jahren zurück gehen, da die
Neubaugebiete nahezu vollständig bebaut sind.
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Bei
der Kindertageseinrichtung der Diakonie in Korschenbroich, Pestalozzistraße
sind zurzeit noch 11 Plätze frei, weil dort eine Notgruppe eingerichtet wurde,
um weitere Überbelegungen im laufenden Kindergartenjahr zu vermeiden.
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Aus
demselben Grund wird für das Kindergartenjahr 2015/16 eine Notgruppe in
Korschenbroich eingerichtet.
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Überbelegungen
über den gesetzlichen Rahmen hinaus bestehen in folgenden Einrichtungen:
a)
Städt.
Kindertageseinrichtung „Donatusstraße“ in Korschenbroich, 1Kind
b)
Kath.
Kindergarten „Zur lieben Frau“ in Jüchen, 3 Kinder. Die Überbelegungen
resultieren aus dem U3-Ausbau. Gemäß Ministerialerlass vom 22.02.2013 sind alle
mit Landes- oder Bundesmittel geförderten U3-Plätze mit U3-Kindern zu belegen.
Je nach Verhältnis der Anzahl der U3 zu den Ü3-Kindern sowie der Anzahl der
Kinder, die den Kindergarten verlassen, um die Schule zu besuchen, kann es zu
relativ starken Überbelegungen kommen.
Für die Überbelegungen werden grundsätzlich
entsprechende Genehmigungen beim Landesjugendamt beantragt.
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die
Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen ist dem Kreisjugendamt wichtig.
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Dem
erhöhten personellen Bedarf durch Überbelegungen wird deshalb entsprochen.
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Die
räumlichen Voraussetzungen werden in jedem Fall erfüllt.
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Qualifizierungsprogramme
werden vom Kreisjugendamt angeboten.