Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema "Überbelegungen in Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises Neuss" und Antwort der Verwaltung
Vorlage
51/0562/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 05.03.2015 den Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2014/15 vorgelegt. Aufgrund des unvorhersehbar großen Bedarfs an Plätzen für Kinder über 3 Jahren kommt es in Kindertageseinrichtungen zu gesetzlich zulässigen Überbelegungen (Anlage zu § 19 KiBiz).

 

Grundsätzliche Anmerkungen zur Bedarfsplanung:

 

-          Die Bedarfsplanung wird grundsätzlich auf der Grundlage der regulär vorhandenen Plätze für Kinder unter und über drei Jahre in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorgenommen.

-          Eine Aufstellung von Überbelegungen im U3-Bereich entfällt, weil dort Überbelegungen grundsätzlich auszuschließen sind.

 

-          Zu Beginn des Kindergartenjahres werden nicht 100 % der angemeldeten Kinder aufgenommen. Relativ viele Kinder werden bedingt durch

a)    Zuzüge in Neubaugebiete oder in vorhandenem Wohnungsbestand,

b)    der Vollendung des 3. Lebensjahres und den damit verbundenen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung,

c)    aufgrund der Beendigung der Elternzeit,

d)    oder der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit eines Elternteils

 

erst im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen.

 

-          diese Kinder werden in der Regel bei den Meldungen der Kindpauschalen beim Landesjugendamt  zum 15.03. eines Jahres berücksichtigt.

-          Überbelegungen werden grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in der Anlage zu § 19 KiBiz vorgenommen

 

-          Gruppen der Gruppenform I werden grundsätzlich nicht mit U3-Kindern überbelegt, wohl aber mit Ü3-Kindern, soweit dies notwendig ist.

-          Gruppen der Gruppenform II werden grundsätzlich nicht überbelegt.

-          Gruppen der Gruppenform III werden im gesetzlich zulässigen Rahmen überbelegt, soweit dies erforderlich ist.

-          Ein zusätzlicher Bedarf im U3-Bereich wird über die Kindertagespflege abgedeckt.

-          Der im Rahmen der Bedarfsplanung festgestellte zusätzliche Bedarf wird

a)    in Rommerskirchen durch die Errichtung einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen der Gruppenform I ab dem Kindergartenjahr 2016/17 kompensiert.

b)    Der zusätzliche Bedarf in Korschenbroich wird durch den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen (10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 70 Plätze für Kinder über 3 Jahre) kompensiert. Die Kindertageseinrichtung steht ab dem Kindergartenjahr 2016/17 zur Verfügung. Eine Notgruppe mit 20 Plätzen in Herrenshoff wird im Gegenzug geschlossen.

c)    In Jüchen wird der Bedarf in den nächsten 2 Jahren zurück gehen, da die Neubaugebiete nahezu vollständig bebaut sind.

 

-          Bei der Kindertageseinrichtung der Diakonie in Korschenbroich, Pestalozzistraße sind zurzeit noch 11 Plätze frei, weil dort eine Notgruppe eingerichtet wurde, um weitere Überbelegungen im laufenden Kindergartenjahr zu vermeiden.

-          Aus demselben Grund wird für das Kindergartenjahr 2015/16 eine Notgruppe in Korschenbroich eingerichtet.

-          Überbelegungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus bestehen in folgenden Einrichtungen:

a)    Städt. Kindertageseinrichtung „Donatusstraße“ in Korschenbroich, 1Kind

b)    Kath. Kindergarten „Zur lieben Frau“ in Jüchen, 3 Kinder. Die Überbelegungen resultieren aus dem U3-Ausbau. Gemäß Ministerialerlass vom 22.02.2013 sind alle mit Landes- oder Bundesmittel geförderten U3-Plätze mit U3-Kindern zu belegen. Je nach Verhältnis der Anzahl der U3 zu den Ü3-Kindern sowie der Anzahl der Kinder, die den Kindergarten verlassen, um die Schule zu besuchen, kann es zu relativ starken Überbelegungen kommen.

Für die Überbelegungen werden grundsätzlich entsprechende Genehmigungen beim Landesjugendamt beantragt.

 

-          die Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen  ist dem Kreisjugendamt wichtig.

-          Dem erhöhten personellen Bedarf durch Überbelegungen wird deshalb entsprochen.

-          Die räumlichen Voraussetzungen werden in jedem Fall erfüllt.

-          Qualifizierungsprogramme werden vom Kreisjugendamt angeboten.