Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.03.2015 : Erstattung aus rechtswidrig einbehaltenen Bundesmitteln für Bildung und Teilhabe
Vorlage
50/0567/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat im Jahr 2012 Mittel für Bildung- und Teilhabe in Höhe von 1.553.948,25 € nicht ausgegeben.
Da der Rhein-Kreis Neuss mit einer Rückforderung des Bundes rechnete, wurde in dieser Höhe eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Der Bund machte dann 2014 diesen Betrag als Rückforderung geltend und verrechnete diese Summe in 3 Chargen mit der KdU – Bundesbeteiligung.

 

Der Landkreistage informierte die Kreise und kreisfreien Städte mit Schreiben vom 12.03.2015, dass diese Rückforderungsbeträge den Kreisen und kreisfreien Städten nun zuzüglich Zinsen erstattet würden.

 

Der Landkreistag teilte bezüglich des Zeitfensters mit:
Was die Abwicklung angeht, so wird diese nach zuverlässigen Informationen der Geschäfts-stelle bereits kurzfristig – ggf. bereits in den nächsten Wochen – erfolgen, da bundesseitig kein Interesse an einer Erhöhung der Zinslast bestehe.“