Betreff
Änderungsantrag zu Top 13 der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema "Neufassung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege“
Vorlage
51/0569/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.03.2015 die Neufassung der o.g. Satzung vorgelegt und ausführlich erläutert.

 

Anmerkungen:

 

·         Durch die Anhebung der untersteten, beitragsfreien Einkommensstufe von 15.000 Euro Jahresbruttoeinkommen auf 20.000 Euro werden Familien mit einem geringen Einkommen erheblich entlastet. Das Existenzminimum ist somit abgesichert.

·         Wenn die Belastung, die durch die Erhebung von Beiträgen entsteht Familien nicht zuzumuten ist, können diese im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen werden.

·         Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 25.000 Euro können ihr Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für monatlich 24 Euro, 25 Stunden wöchentlich betreuen lassen.

·         Der Ausbau der Kindertagseinrichtungen und der Kindertagspflege hat die Kommunen in den vergangenen Jahren finanziell erheblich belastet. Auch künftig wird ein weiterer Ausbau erforderlich sein.

·         Die höheren Einnahmen dienen der Mitfinanzierung der zusätzlichen Einrichtungen, die in den letzten Jahren errichtet wurden und zukünftig noch errichtet werden.

·         Personal- Sach- und Betriebskosten der Einrichtungen steigen kontinuierlich. Die aktuelle Erhöhung der Elternbeiträge ist die erste seit 7 Jahren.