Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
05.03.2015 die Neufassung der o.g. Satzung vorgelegt und ausführlich erläutert.
Anmerkungen:
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Durch die Anhebung der untersteten, beitragsfreien
Einkommensstufe von 15.000 Euro Jahresbruttoeinkommen auf 20.000 Euro werden
Familien mit einem geringen Einkommen erheblich entlastet. Das Existenzminimum
ist somit abgesichert.
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Wenn die Belastung, die durch die Erhebung von
Beiträgen entsteht Familien nicht zuzumuten ist, können diese im Einzelfall
ganz oder teilweise erlassen werden.
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Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von
maximal 25.000 Euro können ihr Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für
monatlich 24 Euro, 25 Stunden wöchentlich betreuen lassen.
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Der Ausbau der Kindertagseinrichtungen und der
Kindertagspflege hat die Kommunen in den vergangenen Jahren finanziell
erheblich belastet. Auch künftig wird ein weiterer Ausbau erforderlich sein.
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Die höheren Einnahmen dienen der Mitfinanzierung
der zusätzlichen Einrichtungen, die in den letzten Jahren errichtet wurden und
zukünftig noch errichtet werden.
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Personal- Sach- und Betriebskosten der
Einrichtungen steigen kontinuierlich. Die aktuelle Erhöhung der Elternbeiträge
ist die erste seit 7 Jahren.