Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum März/April 2015
Vorlage
61/0572/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit März/April 2015 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

  1. Regionalrat

 

Am 26.03.2015 fand die Sitzung des Regionalrates statt.

Zu seiner Vorbereitung tagten am 11.03.2015 der Strukturausschuss, am 12.03.2015 der Verkehrsausschuss und am 18.03.2015 der Planungsausschuss.

 

Folgende Tagesordnungspunkte waren von besonderer Bedeutung:

 

·         Zielabweichungsverfahren JHQ Mönchengladbach

 

Das Land NRW beabsichtigt auf einem 10 ha großen Teilbereich des ehemaligen Joint Headquaters (JHQ) in Mönchengladbach-Rheindahlen die Bestandsgebäude als Einrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von bis zu 1.000 Asylbewerbern und Flüchtlingen zu nutzen.

 

Zur Schaffung der raumordnerischen Voraussetzungen wurde am 03.02.2015 ein Antrag auf Zielabweichung gem. § 16 LPlG gestellt. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Flüchtlingsunterkunft soll von Ziel 3 in Kapitel 1.2 Allgemeiner Siedlungsbereich des Regionalplans GEP 99 (ASB mit Zweckbindung „Verteidigungsanlagen“) abgewichen werden.

 

Der Regionalrat hat sein Einvernehmen zur Zielabweichung erklärt.

 

·         Information über den Stand der Wasserrahmenrichtlinie

 

Die Bezirksregierung berichtete über den aktuellen Stand zur Wasserrahmenrichtlinie. Von Anfang Februar bis Ende September 2014 fanden 60 Veranstaltungen statt, um die wasserwirtschaftlichen Akteure in den Prozess der Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2012 einzubinden. Der Entwurf des Maßnahmenprogramms enthält mehr als 3.000 Programmmaßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und wurde am 26.09.2014 dem MKULNV übermittelt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet von Januar bis Juli 2015 statt.

 

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

 

·         Förderprogramm 2015 nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau

 

Die Jahresförderprogramme der Länder zum kommunalen Straßenbau werden in NRW seit 2012 ausschließlich aus Finanzhilfen des Bundes gespeist. Von den bis 2019 verfügbaren Mitteln in Höhe von jährlich ca. 130 Mio. € ist ein Großteil bereits haushaltsrechtlich als Verpflichtungsermächtigung gebunden. Landesweit stehen 60 Mio. € für Neubewilligungen zur Verfügung. Zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm (JFP) 2015 gelten folgende Kriterien:

 

o   Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerung sowie – im Einzelfall – unaufschiebbare Brückensanierungen

o   Pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahme

o   Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenbau

o   Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und/oder Verkehrssicherheit

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss ist folgende Maßnahme in der Vorschlagsliste für das regionale Votum zum Förderprogramm kommunaler Straßenbau 2015 enthalten:

 

Antragsteller

Maßnahmen

Ges-Kosten

Zu-wendung

Stadt Korschenbroich

Ausbau einer Kreisverkehrsanlage

Einmündungsbereich Holzkamp/Püllenweg in der Ortslage Kleinenbroich

1.255.000

753.000

 

Der Regionalrat hat das Förderprogramm 2015 einstimmig beschlossen.

                      

·         Förderprogramm 2015 nach den Förderrichtlinien Nahmobilität

 

Aus diesem Förderprogramm des Landes NRW werden Maßnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise zur Verbesserung der Nahmobilität finanziert (gespeist aus Landesmittel).

 

In der vorgelegten Liste zum Förderprogramm 2015 ist folgende Maßnahme aus dem Rhein-Kreis Neuss enthalten:

 

Antragsteller

Maßnahmen

Ges-Kosten

Zu-wendung

Stadt Neuss

Radwege- und Gehwegeanschluss „Am Kehlturm“

304.500

208.500

 

Der Regionalrat hat das Förderprogramm 2015 einstimmig beschlossen.

 

1.2        Neuer Regionalplan

 

Der Entwurf des Regionalplans Düsseldorf hat in der Zeit vom 31.10.2014 bis einschließlich 31.03.2015 bei der Kreisverwaltung des Rhein-Kreises Neuss öffentlich ausgelegen. Im Rahmen der Auslegung hatten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit den Plan einzusehen und Anregungen oder Bedenken gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf vorzubringen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist hat der Rhein-Kreis Neuss die Bezirksregierung Düsseldorf zwischenzeitlich über die ordnungsgemäße Durchführung der Auslegung unterrichtet.

 

 

 

  1. Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1      Vorstandssitzung

 

Die nächste Vorstandssitzung des Region Köln/Bonn e. V. ist für den 28.04.2015 vorgesehen.

 

2.2      Regionale Jahrestagung – Langer Tag der Region

 

Am 21.06.2015 findet die diesjährige regionale Jahrestagung – Langer Tag der Region im Erweiterungsbau des World Conference Center Bonn statt. Im Rahmen der diesjährigen Veranstaltung wird das Fachforum Klimawandel als regionaler Auftakt zur KlimaExpo.NRW durchgeführt. Ihre Teilnahme am Fachforum haben bereits Frau Christiana Figueres, Generalsekretärin de Sekretariats der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und Angelika Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen zugesagt.

 

 

 

  1. Metropolregion Rheinland

Arbeitsgruppe Verkehr der Initiative Metropolregion Rheinland

 

Am 25.03.2015 fand im Rathaus Düsseldorf eine Sitzung des Arbeitskreises Verkehr im Rahmen der Initiative Metropolregion Rheinland statt. Schwerpunkt der Sitzung war in Vorbereitung des geplanten Regiogipfels am 08.05.2015 die Abstimmung möglicher Inhalte einer verkehrspolitischen Resolution der Region an die Bundes- und Landesregierung:

 

o   Sanierung der Verkehrsinfrastruktur,

o   Ausbau der Verkehrsinfrastruktur,

o   angemessene Mittelverteilung,

o   ÖPNV-Tarife im Übergang der Verkehrsverbünde,

o   Gemeinsames Beschaffungswesen im Verkehrsbereich,

o   LKW Navigation.

 

Zum Thema LKW-Navigation wurde ergänzend über den Sachstand des Gemeinschaftsprojekts von Land, VRS, mobil im Rheinland und den IHKs „Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation Region Rheinland“ berichtet.

 

 

 

  1. Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.

 

In seiner Sitzung am 25.03.2015 zog der Vorstand ein positives Resümee über die Mitgliederversammlung am 21.01.2015. Dabei wurde die bisher schon praktizierte Verfahrensweise bestätigt, in den Mitgliederversammlungen nicht nur über die geleistete und geplante Arbeit des Vereins zu berichten, sondern auch durch prominente Referenten über abfallwirtschaftliche Entwicklungen in der Europäischen Union, in Deutschland und NRW zu informieren. Ergänzend wird angestrebt, die Vertreter der Vereinsmitglieder über Newsletter noch stärker in die Vereinsaktivitäten einzubeziehen.

 

Der Vorstand konkretisierte auch die Schwerpunkte seiner Arbeit für das laufende Geschäftsjahr. Gemeinsame Positionierungen zu neuen abfallwirtschaftlichen Vorgaben (insbesondere Elektrogesetz, Gewerbeabfallverordnung, Mantelverordnung, Marktüberwachung im Abfallbereich, Wertstoffgesetz) sind ebenso vorgesehen wie Überlegungen und der Erfahrungsaustausch zu deren Vollzug.