Betreff
Abfallwirtschaftsbilanz 2014
Vorlage
68/0612/XVI/2015
Art
Bericht

Die Kreise und kreisfreien Städte (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) sowie die kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich - rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.

 

Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten, werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2014 auch die der Jahre 2013 und 2012 aufgeführt.


1.     Entwicklung der Hausmüllmengen (incl. DSD)

Die Entwicklung der Hausmüllmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die gesamte Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2013 um 2,8 % gestiegen.
 
Die Hauptursache für diesen Anstieg liegt darin, dass in 2014 die Bioabfallmenge vergleichsweise stark angestiegen (+ 12 %) ist, was im Besonderen auf den Pfingststurm „Ela“ zurückzuführen ist. Auch bei den Leichtstoffen ist ein Anstieg um ca. 4 % im Vergleich zu 2013 zu verzeichnen.

Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (925 t in 2014) werden an der Sammelstelle an der WSAA Neuss auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In 2014 lag diese Menge bei 130 t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (806 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektronikschrott von 1.861 t (2013 waren es 1.763 t), was umgerechnet in etwa 4,1  kg pro Einwohner bedeutet. Dies entspricht in etwa der Menge (4,0 kg pro Einw. und Jahr), die das Elektro- und Elektronikgesetz als Zielvorgabe für die jährliche Erfassungsmenge formuliert. Diese Zielvorgabe bezieht sich jedoch nicht nur auf solche Mengen, die über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden, sondern auch auf Mengen, die von den Herstellern und Vertreiber der Geräte unmittelbar zurückgenommen und verwertet werden. Über diese Mengen, liegen der Verwaltung jedoch keine Angaben vor.

Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, ist die an den Kleinanlieferstationen angelieferte Menge um knapp 3,5 % angestiegen.


2.     Entwicklung der sonstigen Abfälle

Einen Überblick über die Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt Anlage 3.

Der Mengenanstieg bei den Gewerbeabfällen um fast 13 % ist in erster Linie auf den erhöhten Anteil an nicht verwertbaren Resten aus der Behandlung externer Abfälle zurückzuführen, die seitens der Fa. EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH als Betreiberin der WSAA privatwirtschaftlich an der Anlage angenommen werden. Diese Reste werden erst nach Behandlung in der WSAA zu Abfällen, die dem Kreis zu überlassen sind. Der Mengenrückgang bei den Bauabfällen liegt bei ca. 10 %. Noch deutlicher mit etwa 26 %  fällt der Rückgang bei den Siedlungsabfällen (Klärschlämme, Sieb- und Rechenrückstände, Straßenkehricht etc.) aus. Ursächlich hierfür ist, dass die dem Kreis überlassene Klärschlammmenge um fast 1.600 t zurückgegangen ist, da hierfür entsprechende thermische Verwertungswege seitens der Kläranlagenbetreiber gefunden wurden.

Der starke Pfingststurm macht sich auch bei der Anliefermenge der Grünabfälle mit einem Anstieg von fast 22 % bemerkbar.                        

 

3.     Ein- und Ausgänge WSAA























Aus den der  Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss zugeführten Restabfällen werden mit Hilfe modernster Sortier- und Behandlungstechnik noch stofflich sowie energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt, sodass die der Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert werden kann.

Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten durch Sortierung und Behandlung somit noch 25.201 t dem Restmüll entzogen und verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (103.662 t, s. Anlage 3) ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 128.863 t, was eine Quote von fast
45 % (2013 waren es 44 %) bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Eingang und Ausgang der WSAA ergibt sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der biologischen Behandlung des Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall- und Wertstofflager nicht vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.

Neben den 106.082 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden weitere 23.058 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier beispielsweise Klärschlämme sowie Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen. Auch die nicht mehr verwertbaren Restabfälle, die durch die Behandlung externer Abfälle angefallen sind, sind in dieser Menge enthalten. Insgesamt verbrannt wurden in 2014 somit 129.140 t.


4.     Deponierte Mengen

Deponiert werden dürfen nur noch solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Bauabfälle wie verunreinigtes Erdreich, Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss wurden 2014 insgesamt  9.342 t an Abfällen abgelagert. 2013 waren es 8.775 t.

   

5.   Schadstoffmengen

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.


 

2012

2013

2014

Schadstoffmobil

312 t

279 t

291

Kleinanlieferstationen

200 t

216 t

192

Summe

512 t

495 t

483 t

 


Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, geringfügig  um ca. 2,5 % gesunken ist.


Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca. 90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.

 



 

2012

2013

2014

Gewerbe u. öffentl. Einrichtungen

15 t

14 t

11 t

Arztpraxen

Anzahl Gefäße:

1.269

Gesamtvolumen:

61 m³

Anzahl Gefäße:

1.433

Gesamtvolumen:

69 m³

Anzahl Gefäße:

1.522

Gesamtvolumen:

72 m³