Die Kreise und kreisfreien Städte (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) sowie die kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich - rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.
Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung
im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten, werden in den Darstellungen neben den
Mengenangaben für das Jahr 2014 auch die der Jahre 2013 und 2012 aufgeführt.
1. Entwicklung der Hausmüllmengen (incl. DSD)
Die Entwicklung der Hausmüllmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu
entnehmen.
Die gesamte Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2013 um 2,8 % gestiegen.
Die Hauptursache für diesen Anstieg liegt darin, dass in 2014 die
Bioabfallmenge vergleichsweise stark angestiegen (+ 12 %) ist, was im
Besonderen auf den Pfingststurm „Ela“ zurückzuführen ist. Auch bei den Leichtstoffen
ist ein Anstieg um ca. 4 % im Vergleich zu 2013 zu verzeichnen.
Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (925 t in 2014) werden an
der Sammelstelle an der WSAA Neuss auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe-
und Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen.
In 2014 lag diese Menge bei 130 t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen
erfasst wurden (806 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektronikschrott
von 1.861 t (2013 waren es 1.763 t), was umgerechnet in etwa 4,1 kg pro Einwohner bedeutet. Dies entspricht in
etwa der Menge (4,0 kg pro Einw. und Jahr), die das Elektro- und Elektronikgesetz
als Zielvorgabe für die jährliche Erfassungsmenge formuliert. Diese Zielvorgabe
bezieht sich jedoch nicht nur auf solche Mengen, die über die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden, sondern auch auf
Mengen, die von den Herstellern und Vertreiber der Geräte unmittelbar
zurückgenommen und verwertet werden. Über diese Mengen, liegen der Verwaltung
jedoch keine Angaben vor.
Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, ist die an den Kleinanlieferstationen
angelieferte Menge um knapp 3,5 % angestiegen.
2. Entwicklung der sonstigen Abfälle
Einen Überblick über die Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt Anlage 3.
Der Mengenanstieg bei den Gewerbeabfällen um fast 13 % ist in erster Linie auf
den erhöhten Anteil an nicht verwertbaren Resten aus der Behandlung externer
Abfälle zurückzuführen, die seitens der Fa. EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH als Betreiberin der WSAA privatwirtschaftlich an der Anlage
angenommen werden. Diese Reste werden erst nach Behandlung in der WSAA zu
Abfällen, die dem Kreis zu überlassen sind. Der Mengenrückgang bei den
Bauabfällen liegt bei ca. 10 %. Noch deutlicher mit etwa 26 % fällt der Rückgang bei den Siedlungsabfällen
(Klärschlämme, Sieb- und Rechenrückstände, Straßenkehricht etc.) aus. Ursächlich
hierfür ist, dass die dem Kreis überlassene Klärschlammmenge um fast 1.600 t
zurückgegangen ist, da hierfür entsprechende thermische Verwertungswege seitens
der Kläranlagenbetreiber gefunden wurden.
Der starke Pfingststurm macht sich auch bei der Anliefermenge der Grünabfälle
mit einem Anstieg von fast 22 % bemerkbar.
3. Ein- und Ausgänge WSAA
Aus den der Wertstoffsortier- und
Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss zugeführten Restabfällen
werden mit Hilfe modernster Sortier- und Behandlungstechnik noch stofflich
sowie energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt, sodass die der Müllverbrennung
zugeführte Menge deutlich verringert werden kann.
Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten
durch Sortierung und Behandlung somit noch 25.201 t dem Restmüll entzogen und
verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (103.662 t, s. Anlage 3)
ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 128.863 t, was eine Quote
von fast
45 % (2013 waren es 44 %) bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Eingang und
Ausgang der WSAA ergibt sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der biologischen
Behandlung des Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall- und
Wertstofflager nicht vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.
Neben den 106.082 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden
weitere 23.058 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge
handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und
Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier
beispielsweise Klärschlämme sowie Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen.
Auch die nicht mehr verwertbaren Restabfälle, die durch die Behandlung externer
Abfälle angefallen sind, sind in dieser Menge enthalten. Insgesamt verbrannt
wurden in 2014 somit 129.140 t.
4. Deponierte
Mengen
Deponiert werden dürfen nur noch
solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im
Wesentlichen handelt es sich hierbei um Bauabfälle wie verunreinigtes Erdreich,
Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss wurden
2014 insgesamt 9.342 t an Abfällen
abgelagert. 2013 waren es 8.775 t.
5.
Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus
Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig
eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen
auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
2012 |
2013 |
2014 |
|
Schadstoffmobil |
312 t |
279 t |
291 |
Kleinanlieferstationen |
200 t |
216 t |
192 |
Summe |
512 t |
495 t |
483 t |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das
Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, geringfügig um ca. 2,5 % gesunken ist.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der
Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die
Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und
Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.
2012 |
2013 |
2014 |
|
Gewerbe u. öffentl. Einrichtungen |
15 t |
14 t |
11 t |
Arztpraxen |
Anzahl Gefäße: 1.269 Gesamtvolumen: 61 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.433 Gesamtvolumen: 69 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.522 Gesamtvolumen: 72 m³ |