Betreff
Errichtung einer Kompaktstation und Abrüstung der vorhandenen Maststationen am Pumpwerk Straberg, Stadt Dormagen
Vorlage
68/0620/XVI/2015
Aktenzeichen
68.4-40.01-1-062-15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Kompaktstation am Pumpwerk Straberg, deren Anschluss an das Mittelspannungsnetz am Mühlenbuschweg und die Verlegung eines Erdkabels zum Hausanschluss Am alten Schlag unter Beseitigung der vorhandenen Maststationen.


Sachverhalt:

Die Westnetz GmbH - Regionalzentrum Neuss - beabsichtigt die Errichtung einer Kompaktstation mit den Maßen von 2,54 x 1,18 x 1,43 m (Standard) im Bereich des Pumpwerks Straberg unmittelbar an dessen Zaunanlage. Die Station wird an das vorhandene Mittelspannungskabel am Mühlenbuschweg angeschlossen. Gleichzeitig soll der Hausanschluss Am alten Schlag auf Erdkabel umgestellt werden. Die vorhandene Mittelspannungsfreileitung mit Maststationen wird hierfür ersatzlos beseitigt.

Der Standort der Kompaktstation liegt am Pumpwerk Straberg in unmittelbarer Randlage des Naturschutzgebietes Knechtstedener Busch nach dem Landschaftsplan II - Dormagen -, gleichzeitig FFH-Gebiet nach der RL 92/43/EWG.

Die Verlegung des Erdkabels erfolgt außerhalb des Naturschutzgebietes im Bankett der Wirtschaftswege.

Der zur Verkabelung vorgesehene Hausanschluss Am alten Schlag liegt im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet.

 

Für die Verkabelung der Freileitung und des Hausanschlusses sowie die Errichtung der Kompaktstation ist keine Beseitigung von Gehölzen erforderlich. Die Oberfläche wird nach Verlegung des Kabels wieder hergestellt.

 

Die Kabelverlegung sowie die Errichtung der Kompaktstation bedürfen der Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG und der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für den damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 17 Abs. 3 BNatSchG.

 

Gegen die Maßnahme bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken. Die Verkabelung der Freileitung wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild aus. Beeinträchtigungen durch das Erdkabel sind nicht zu befürchten. Maßnahmen der Landschaftsplanung werden nicht erschwert oder verhindert.

Der Standort der Kompaktstation liegt unmittelbar an der Zufahrt zum Pumpwerk Straberg mit seinen technischen Anlagen.

 

Eine Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes ist nicht gegeben. Ebenso sind hier in der unmittelbaren Randlage keine Beeinträchtigungen des mit dem Naturschutzgebiet hier flächengleichen FFH-Gebietes zu befürchten.

 

Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG und die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 17 Abs. 3 BNatSchG.