Betreff
Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Berichtszeitraum April/Mai 2015
Vorlage
61/0623/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft April/Mai 2015 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

  1. Energiewirtschaft

 

1.1.      Informationsgespräch zum Projekt „Ultranet“

 

Am 29.04.2015 fand beim Rhein-Kreis Neuss ein Informationsgespräch zum weiteren Planverfahren des Projektes Ultranet statt.

Die für das Verfahren zuständige Bundesnetzagentur informierte die Behördenvertreter des Rhein-Kreises Neuss über die weiteren Verfahrensschritte der Bundesfachplanung.

 

Im Rahmen der Energiewende muss das deutsche Stromnetz ausgebaut werden. Das Vorhaben Ultranet soll als neue Höchstspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) von Osterath bis zum Kernkraftwerk Phillipsburg errichtet werden. Als länderübergreifendes Projekt führ die Bundesnetzagentur das Genehmigungsverfahren durch.

 

Das Genehmigungsverfahren wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Sobald die Amprion GmbH als zuständiger Netzbetreiber den Antrag bei der Bundesnetzagentur einreicht (voraussichtlich wird dies im Mai 2015 geschehen), wird die Bundesnetzagentur zunächst die Bundesfachplanung und in einem zweiten Schritt die Planfeststellung durchführen.

 

Im Ergebnis der Bundesfachplanung trifft die Bundesnetzagentur die Entscheidung über einen verbindlichen raumverträglichen Trassenkorridor (1 km Breite). Erst im sich dann anschließenden Planfeststellungsverfahren wird über den konkreten Verlauf der Trasse entschieden, sowie die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Vorhabens erteilt.

 

 

 

  1. Braunkohlenplanung

 

A.   Aktuelle Termine

 

Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR)

 

2.1.   2. Revierkonferenz

 

Am 09.05.2015 findet in Eschweiler die 2. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH statt. Im Rahmen der Veranstaltung wird über die Arbeitsergebnisse der Innovationsräume und die Kriterien des Ideenwettbewerbs diskutiert. Darüber hinaus sind Vorträge zum Thema Forschung und Innovation für das Rheinische Revier vorgesehen.

 

An die 2. Revierkonferenz schließt sicht der Innovationstag an. Dort stellen sich die Teilräume des Kerngebietes des Rheinischen Braunkohlenreviers vor. Diese arbeiten bereits jetzt aktiv an Projekten um den Strukturwandel im Rheinischen Revier frühzeitig und vorausschauend zu gestalten.

 

Teilräume des Rheinischen Braunkohlenreviers:

 

·         Das Aachener Revier: Von Aachen über Herzogenrath nach Heinsberg

·         Garzweiler: Zwischen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz

·         Indeland: Rund um den Tagebau Inden

·         Erft-Energie-Entwicklung (3 E): Raum Erft und um das ehemalige Abbaugebiet Garzweiler I und Frimmersdorf

·         :TerraNova: Zwischen Bedburg, Bergheim und Niederaußem im Norden des Tagebaus Hambach

·         Hambach-Süd: Vom Tagebau Hambach bis Kerpen

·         Ville: Früherer Tagebaubereich des Südreviers und der Ville zwischen Frechen und Brühl

 

 

 

B.   Betriebsplanungen

 

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C.   Sonstiges

 

1.   Anrufungsstelle Bergschäden

 

Der Landtag hat beschlossen, die Situation der Bergschadensbetroffenen zu verbessern. Im Sinne einer besseren Öffentlichkeitsarbeit war auch die Durchführung von Sprechstunden in den vom Bergbau betroffenen Gebieten bzw. die Verlagerung der Anrufungsstelle, die derzeit bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt ist, geprüft worden. Der Rhein-Kreis Neuss hat darauf hin vorgeschlagen, die Geschäftsstelle in Grevenbroich (im Gebäude der ehemaligen Landwirtschaftsschule an der Schlossstraße) einzurichten. Zwischenzeitlich haben sowohl der Unterausschuss Bergsicherheit des Landtags als auch der Ältestenrat des Braunkohlenausschusses einer Verlagerung der Geschäftsstelle zum Rhein-Kreis Neuss nach Grevenbroich zugestimmt. Somit können nunmehr die Arbeiten zum Umzug der Anrufungsstelle beginnen.

 

2.   Quecksilber-Ausstoß von Braunkohlekraftwerken

 

Vor dem Hintergrund aktueller Berichterstattung in den Medien hat die Verwaltung RWE Power um Stellungnahme zum Ausstoß von Quecksilber-Emissionen aus den Braunkohlekraftwerken gebeten.

Das Unternehmen hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

„Es steht fest, dass bei Messungen in der Umgebung von Kohlekraftwerken keine Auffälligkeiten bei Quecksilberwerten festgestellt wurden. Für die Quecksilberemission gilt in Deutschland ein Grenzwert von 30 µg /Nm³. Alle unsere Kraftwerke halten auch den erst ab 2019 geltenden Jahresmittelwert von 10 µg/Nm³ ein. Gleiches gilt übrigens auch für die ab 2016 in den USA gültigen Grenzwerte für neue Braunkohlekraftwerke.

 

Gelegentlich wird auch die Quecksilberbelastung der Aschen thematisiert. Die Aschen aus unseren Verbrennungs- und Entstaubungsprozessen haben ein geringes Schadstoffpotenzial, so dass sie auf Deponien der Klasse I und damit der zweitniedrigsten von fünf Klassen abgelagert werde können. Die Einhaltung der Grenzwerte wird im Rahmen der behördlichen Überwachung mit Probenahmen sichergestellt. Für Quecksilber und weitere Schwermetalle werden überwiegend sogar die Grenzwerte der niedrigsten Deponieklasse 0 eingehalten.

 

Auch für das Grundwasser gehen von den Ablagerungen keine Gefahren aus. Grenzwerte werden eingehalten.“