Betreff
Abfallwirtschaft nach 2016: Antrag der CDU- und FDP-Fraktion vom 23.02.2015, Antrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2015
Vorlage
68/0643/XVI/2015
Aktenzeichen
68.2-09/51-02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Abfallwirtschaft war Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 3.3.2015. In der Diskussion konnte eine einstimmig beschlossene Kompromissformulierung des Antrages der CDU- und FDP-Fraktion vom 23.02.2015 entwickelt werden. Ergänzend erfolgte eine Verständigung, dass die Fraktionen die aus ihrer Sicht erforderlichen Grundlagen für ein neues Abfallwirtschaftskonzept bis zur nächsten Sitzung erarbeiten. Daraufhin ging der anliegende Antrag der SPD-Fraktion vom 12.5.2015 ein.

 

Zum aktuellen Sachstand wird wie folgt berichtet. Ergänzend wird auf die Vorlage im nicht-öffentlichen Teil verwiesen.

1.               Aktuelle  Lage - Abfallwirtschaftskonzept, Vertragslage, Beschlusslage

Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des Rhein-Kreises Neuss basiert auf der abfallwirtschaftlichen Rahmenvereinbarung, welche die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Kreis Viersen und Rhein-Kreis Neuss abgeschlossen haben. In diese Vereinbarung ist die Stadt Düsseldorf eingebunden. Die Vereinbarung regelt die gemeinsame Nutzung der Entsorgungsanlagen, insbesondere der Müllverbrennungsanlagen Krefeld und Düsseldorf. Dadurch ist es gelungen, langfristige Entsorgungssicherheit zu günstigen Preisen zu gewährleisten. Auf eine eigene Müllverbrennungsanlage im Rhein-Kreis Neuss konnte verzichtet werden.

Die praktische Umsetzung des AWK‘s erfolgt im Wesentlichen auf der Basis eines Entsorgungsvertrages zwischen dem Rhein-Kreis Neuss als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Viersen, als der beauftragten Dritten des Kreises. Der Entsorgungsvertrag wurde ursprünglich zum 01.01.1997 mit der Trienekens GmbH geschlossen. Die EGN ist deren Rechtsnachfolgerin. Der Entsorgungsvertrag besitzt eine Laufzeit bis zum 31.12.2016. Die EGN erbringt im Auftrag des Kreises folgende Leistungen: Alle getrennt angelieferten Wertstoffe, z.B. Bioabfall, werden einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die nicht verwertbaren Abfälle werden einer Sortierung und Aufbereitung unterzogen, um hohe Anteile verwertbarer Abfälle aus dem Restabfall herauszunehmen. Nur eine möglichst kleine Menge wird den Müllverbrennungsanlagen Krefeld oder Düsseldorf zugeführt. Nicht brennbare Abfälle werden auf der Deponie Neuss-Grefrath deponiert.

Die Rekultivierung und eine 25-jährige Nachsorge der verfüllten Deponien erfolgen ebenfalls durch die EGN im Rahmen des genannten Entsorgungsvertrages. Für diesen Leistungsteil endet der Vertrag nicht am 31.12.2016. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel werden mit den Deponieentgelten vereinnahmt und durch die EGN zurückgestellt. Die zukünftigen Leistungspflichten der EGN sind durch eine Bürgschaft abgesichert. Die gesetzliche Nachsorgepflicht beträgt mindestens 30 Jahre. Für die fehlenden Jahre 26-30 bildet der Kreis eigene Rückstellungen.

Das Konzept des Entsorgungsvertrages mit der EGN sah ursprünglich vor, dass alle für den Kreis erforderlichen Entsorgungsleistungen innerhalb der Vertragslaufzeit durch die EGN erbracht werden. Jedoch haben verschiedene Entwicklungen dazu geführt, dass inzwischen einige Leistungen außerhalb des genannten Entsorgungsvertrages abgewickelt werden. Dabei kam bei verschiedenen Ausschreibungen wiederum die EGN zum Zuge:

     Die Annahme, Bündelung und Umladung von Altpapier erfolgt durch die EGN,

     die Verwertung von Altpapier wurde europaweit neu ausgeschrieben und erfolgt ab dem 01.01.2015 durch die Bietergemeinschaft EGN/Schönmackers

     der Betrieb eines Gewerbeschadstoffmobils erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft EGN/Schönmackers,

     Die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 1 (Haushaltsgroßgeräte) erfolgt durch die EGN,

     Die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppen 3 (Bildschirmgeräte, Unterhaltungselektronik) und 5 (Kleingeräte) erfolgt durch die Noex AG, Grevenbroich,

     Elektroaltgeräte der Gruppen 2 (Kühlgeräte) und 4 (Entladungslampen) werden im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten der Hersteller und Vertreiber an die EAR - Stiftung Elektro-Altgeräte Register zurückgegeben. Diese Geräte werden nicht im Auftrag des Kreises verwertet, weil sie keinen positiven Marktwert aufweisen,

     Batterien werden gleichfalls im Rahmen der gesetzlichen Produktverantwortung der Hersteller an die Stiftung GRS - Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien zurück gegeben.

Nach wie vor wird jedoch der weit überwiegende Teil der Entsorgungsleistungen von der EGN auf der Grundlage des Entsorgungsvertrages von 1997 erbracht.

Die Grundzüge des Abfallwirtschaftskonzeptes, die abfallwirtschaftliche Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit in der Region, der Entsorgungsvertrag und notwendige Anpassungen wurden vom Kreistag/-ausschuss beschlossen.

In der rückwirkenden Betrachtung hat sich der 20-jährige Entsorgungsvertrag aus der Sicht der Verwaltung bewährt. Er hat den Rhein-Kreis durch die schwierige Übergangsphase von der Deponierung zur thermischen Verwertung seiner Restabfälle geführt. Im ersten Jahr des Entsorgungsvertrages wurden noch etwa 250.000 t Abfälle deponiert. Heute sind es noch etwa 8.000 t/Jahr. In dieser Zeit wurden die Verbrennungsmengen schrittweise erhöht und die Deponien Frimmersdorf, Gohr sowie die Organikbereiche der Deponie Grefrath – teilweise durch fremde Abfälle - verfüllt und weitgehend rekultiviert. Es wurden Rücklagen für eine 30-jährige Deponienachsorge gebildet.

Bei alledem konnten die Abfallgebühren und –entgelte im regionalen Vergleich auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Die vertragliche Preisgleitung und die außerordentlichen Preisanpassungsregelungen haben, anders als bei Vertragsschluss teilweise befürchtet, nur zu einem moderaten Anstieg deutlich unterhalb der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten geführt.

Der vorliegende Entsorgungsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2016. Er verlängert sich automatisch um 5 Jahre, wenn er nicht von einer der Parteien bis zum 31.12.2015 (1 Jahr vor Ablauf) gekündigt wird.

Es ist vorgesehen, den Entsorgungsvertrag bis auf den Weiterbetrieb des derzeit laufenden Deponieabschnittes in Neuss-Grefrath zu kündigen, die Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb zu vergeben und diese wie bisher durch beauftragte Dritte erbringen zu lassen.

Bei den konzeptionellen Überlegungen werden die in den Anträgen von CDU und FDP sowie  SPD genannten Aspekte berücksichtigt.

Hinsichtlich des aktuellen Sachstandes wird auf die Erläuterungen im nicht-öffentlichen Teil verwiesen.