Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz
(BKiSchG) und dem neu geschaffenen Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG), besteht für den öffentlichen Jugendhilfeträger die
Verpflichtung, verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit im Kinderschutz
aufzubauen und weiter zu entwickeln. Gemäß § 3 KKG sollen die Gesundheitsämter
einbezogen werden. Auch nach § 81 SGB VIII zur strukturellen Zusammenarbeit mit
anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, hat das Jugendamt mit dem Gesundheitsamt
im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.
Auf dieser Grundlage wurde gemeinsam mit den Jugendämtern im
Rhein-Kreis Neuss und dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss eine
Kooperationsvereinbarung erarbeitet, in der die Grundlagen für die
Zusammenarbeit festgelegt sind. Ziel ist, ein transparentes und einheitliches
Verfahren im Umgang miteinander bei der Wahrnehmung und Umsetzung des
Schutzauftrages anzuwenden.
Folgende Eckpunkte sind in der Kooperationsvereinbarung benannt:
§
Beschreibung der Handlungsaufträge und
-anforderungen sowie die Zuständigkeiten von Gesundheitsamt und Jugendhilfe.
§
Verbindliche Formen der institutionellen
Zusammenarbeit zur Schaffung von Transparenz im Handlungsfeld der Kindeswohlgefährdung.
§
Gemeinsame, im interdisziplinären kollegialen
Austausch erarbeitete Standards für eine verbesserte systematische und
umfassende Wahrnehmung von Gefährdungslagen und ein entsprechendes fachliches
Handeln.
§
Ermittlung der Bedarfe der Kooperationspartner und
Entwicklung von Vorgehensweisen im Rahmen eines Qualitätsdialoges (z. B.
Fortbildungen).
§
Teilnahme von Fachkräften des Gesundheitsamtes an
Netzwerken der einzelnen Jugendämter auf Grundlage des
Bundeskinderschutzgesetzes.
Die Kooperationsvereinbarung soll nach Abstimmung in den jeweiligen
Jugendhilfeausschüssen der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss durch die Leiter und
Leiterinnen der Jugendämter und dem Leiter des Gesundheitsamtes verbindlich
unterschrieben werden.