Betreff
Neufassung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 14.01.2011 über die Förderung der Kindertageseinrichtungen
Vorlage
51/0653/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dass der Kreistag die Änderung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindertageseinrichtungen in seiner Sitzung am 23.06.2015 beschließt.

 

 


Sachverhalt:

Das Kreisjugendamt fördert die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes NRW und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO).

In der DVO hat sich der Gesetzgeber darauf beschränkt, das Förderverfahren zwischen dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) zu regeln. Regelungen zum Verhältnis zwischen örtlichem Träger und Träger von Kindertageseinrichtungen werden nicht getroffen.

 

Daher hat der Kreistag am 12.01.2011 die Satzung des Rhein-Kreises Neuss zur Förderung von Kindertageseinrichtungen verabschiedet.

In der Satzung werden das Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren für die KiBiz- Leistungen  zwischen Kreisjugendamt und Träger der Kindertageseinrichtungen verbindlich geregelt. Insbesondere werden hier auch Termine und Fristen genannt, damit das Kreisjugendamt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Landesjugendamt fristgerecht nachkommen kann.

Eine Haftung des Jugendamtes für Versäumnisse der Träger wird damit ausgeschlossen.

 

Das zweite Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz des Landes NRW ist zum 01.08.2014 in Kraft getreten. Durch das Änderungsgesetz wird eine grundlegende Überarbeitung der Satzung notwendig. Zu beachten ist, dass sich das Abrechnungsverfahren durch die Einführung der Planungsgarantie (§ 21 e KiBiz) erst zum 01.08.2015 ändert und deshalb die Änderung der Satzung zum Kindergartenjahr 2015/16 sinnvoll ist.

 

Wesentliche Anpassungen der Satzung erfolgen durch:

 

-       § 2 Antragsverfahren - Aufnahme und Förderung von Kindern mit Behinderung oder Kinder die von einer Behinderung bedroht sind, im laufenden Kindergartenjahr.

-       die Aufnahme der Regelungen hinsichtlich der neuen KiBiz-Leistungen Verfügungspauschale und plusKita.

-       Änderung der Sprachförderung.

Die Sprachförderung aufgrund des § 36 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW wird zum 31.07.2016 zugunsten einer „alltagsintegrierten Sprachförderung gemäß § 13 c KiBiz“, eingestellt.

-       Die Anpassung des Verfahrens an die weiterentwickelte webbasierte Anwendung KiBiz.web (Die tatsächliche Belegung einer Einrichtung wird über KiBiz.web erfasst.

Monatsmeldungen darüber hinaus an das Jugendamt sind deshalb nicht mehr notwendig.

-       Aufnahme der 4 % Klausel (§ 2 Abs. 2).

-       Vorgaben zum Inhalt der Betreuungsverträge (§ 4) als Grundlage der finanziellen Förderung.

 

Die zu beschließende Satzung sowie eine Synopse der zur Zeit gültigen und der zukünftigen Satzung sind als Anlage angefügt.